Duisburg. In sozialen Netzwerken wundern sich Duisburger über geöffnete Wettbüros und Verstöße gegen Corona-Regeln. Das sagt die Stadt dazu.

Für viele Duisburger scheint es ein sensibles Thema zu sein: Die Wettbüros in Duisburg in Zeiten der Coronavirus-Pandemie. Während Restaurants, Bekleidungsgeschäfte, Baumärkte und Co. während des Lockdowns geschlossen bleiben müssen, wundern sich viele Duisburger in sozialen Netzwerken wie Facebook über geöffnete Wettannahmestellen.

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"Hauptsache die Wettbuden dürfen geöffnet bleiben" und "Ich finde ein Baumarkt ist systemrelevanter als ein Wettbüro", heißt es in wütenden Kommentaren. Einige Nutzer berichten von regelmäßigen Menschenansammlungen, die vor den Wettbüros in der Stadt entstehen sollen. Andere fragen sich, ob die Wettbüros überhaupt öffnen dürfen. Was ist also erlaubt?

Corona-Schutzverordnung: Das gilt für Wettannahmestellen

In der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die vorerst bis zum 10. Januar gültig ist, heißt es: "In Wettannahmestellen, Wettbüros und so weiter ist nur die Entgegennahme der Spielscheine, Wetten und so weiter gestattet. Ein darüber hinausgehender Aufenthalt in den betreffenden Einrichtungen (etwa zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die sich die Wetten beziehen) ist unzulässig." Zusätzlich darf die Anzahl der Kunden in den Geschäftsräumen eine Person pro zehn Quadratmeter nicht überschreiten.

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Das heißt: Die Annahme und Ausgabe von Wettscheinen ist, ähnlich wie bei den Lottoannahmestellen, erlaubt. Die Stadt Duisburg bestätigt auf Anfrage, dass bei Hinweisen auf Verstöße gegen die Schutzverordnung gehandelt wird. Dann führe der "städtische Außendienst eine entsprechende Kontrolle durch", erklärt Stadtsprecher Malte Werning.

Wettbüros in Duisburg: Gespräche mit den Betreibern

Obwohl es bereits Hinweise auf Verstöße gegen die Corona-Schutzmaßnahmen in Wettbüros gab, musste die Stadt Duisburg bisher bei keiner der 71 Wettannahmestellen im Stadtgebiet eingreifen, "da die beschriebenen Situationen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SAD vor Ort nicht (mehr) vorgefunden wurde", so Werning.

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Allerdings betont der Stadtsprecher, dass in solchen Fällen Gespräche mit den Betreibern der Wettbüros geführt werden. Wer Verstöße mitbekommt, kann diese dem Duisburger Ordnungsamt melden, telefonisch unter 0203/283-9009 oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-duisburg.de.