Duisburg. Im Hotspot Duisburg gilt eine anders geregelte Kontaktbeschränkung als im Rest von NRW. Darauf haben sich Krisenstab und Ministerium geeinigt.

Die verschärfte Coronaschutzverordnung für den Teil-Lockdown ist NRW-weit ab Mittwoch gültig – im Dauer-Hotspot Duisburg gilt jedoch eine abweichende Kontaktbeschränkung: Wenn sich in Duisburg Personen zweier Hausstände privat im öffentlichen Raum treffen, darf dabei ab Mittwoch einer der beiden Haushalte nicht mit mehr als einer (über 14-jährigen) Person vertreten sein. Im Rest des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen sich dagegen maximal fünf Personen (über 14 Jahre) aus zwei Hausständen öffentlich treffen. Diese Regelung ermöglicht beispielsweise weiterhin Treffen zweier Ehepaare. In Duisburg sind dagegen ab Mittwoch Zusammenkünfte von je zwei Mitgliedern zweier Hausstände untersagt, erklärt die Verwaltung.

[Hinweis der Redaktion: Stadt und Land haben die missverständliche Formulierung am 17. Dezember korrigiert. Zum Bericht.]

[Hinweis der Redaktion auf eine eine Erklärung: Treffen außerhalb der Wohnung – das gilt im Hotspot Duisburg]

[Hinweis der Redaktion, 15.12., 18.52 Uhr: In der ersten Version dieses Artikel haben wir die Formulierung der Stadtverwaltung Duisburg trotz Rücksprache mit dem Amt für Kommunikation falsch zusammengefasst und erklärt. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen. Anders als ursprünglich berichtet, sind auch in Duisburg weiterhin private Treffen im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen erlaubt, sofern einer der beiden Haushalte mit höchstens einer Person vertreten ist. Es könnten sich also etwa drei Personen eines Haushalts, die älter als 16 Jahre alt sind, mit (höchstens) einer Person eines zweiten Haushaltes treffen. So dürfen öffentlich vier Personen zusammenkommen. Die ursprüngliche Überschrift dieses Artikels („Duisburg untersagt alle Treffen mit drei Personen“) war also falsch.]

Auf eine solche Allgemeinverfügung für die Stadt hat sich der Krisenstab am Dienstagnachmittag mit Vertretern des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums geeinigt. Eine abgeänderte Kontaktbeschränkung zählt zum Maßnahmenkatalog, den NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am 9. Dezember im Gesundheitsausschuss des Landtages für jene Städte und Kreise empfohlen hatte, die Sieben-Tage-Inzidenzen von mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner verzeichnen.

Stadt Duisburg will Kontakte stärker reduzieren und besser kontrollieren können

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Stadtsprecherin Anja Kopka erklärte am Dienstagnachmittag für den Krisenstab, dieser habe „aufgrund der weiterhin überdurchschnittlich hohen Wocheninzidenz und des sehr dynamischen Infektionsgeschehens beschlossen, alle Duisburgerinnen und Duisburger durch weitere Maßnahmen zu schützen“. Wörtlich teilte die Stadt am Dienstag mit:

„Mit der neuen Allgemeinverfügung sind in Duisburg ab morgen, 16. Dezember um 0 Uhr, abweichend von der Coronaschutzverordnung, Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen – oder von Personen eines Hausstandes mit mehr als einer weiteren Person – untersagt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren und unterstützungsbedürftige Personen bleiben von dieser Regelung ausgenommen.“

Diese Verschärfung sei dem Krisenstab wichtig gewesen, „damit Kontakte weiter reduziert werden und die Kontaktbeschränkungen besser kontrolliert werden können“, sagte Kopka.

So erklärt ein Stadtsprecher den Duisburger Sonderweg

Die etwas verwirrende Formulierung der Stadt hat unsere Redaktion am Dienstagabend mit Stadtsprecher Peter Hilbrands besprochen. Aus ihr folge, so Hilbrands: Wenn sich in Duisburg ab Mittwoch Personen aus zwei Haushalten öffentlich treffen wollen, darf ein Hausstand nur noch mit höchstens einem Mitglied vertreten sein, das älter als 14 Jahre ist.

Wie Hilbrands bestätigt, können sich in Duisburg darum sogar mehr Personen als nach der Coronaschutzverordnung NRW treffen – also mehr als fünf –, sofern alle Anwesenden bis auf eine Ausnahme einem Hausstand angehören. Erlaubt sei zwischen Walsum und Mündelheim zum Beispiel, dass sich ein Ehepaar und dessen vier jugendliche Kinder mit einem befreundeten jungen Erwachsenen treffen. Das wären sieben Personen, die älter als 14 Jahre sind.

Eigentlich habe der Krisenstab eine noch drastischere Kontaktbeschränkung angestrebt, die grundsätzlich alle privaten Treffen im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen untersagt, berichtete Hilbrands. Dies habe das Ministerium jedoch mit dem Hinweis auf den Schutz von Familienrechten abgelehnt.

Sonderregelung betrifft Weihnachtsausnahme nicht

Die Weihnachtsausnahmen aus der Coronaschutzverordnung NRW gelten davon unabhängig auch in Duisburg. Es handelt sich bei diesen Familienfesten nicht um Treffen im öffentlichen Raum. Vom 24. bis zum 26. Dezember dürfen in NRW zusätzlich zum eigenen Hausstand weitere vier Personen aus dem engsten Familienkreis hinzukommen (auch hier zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit). „Auch deren Haushaltsangehörige dürfen dazukommen, sofern die Anzahl von vier Personen über 14 Jahre außerhalb des eigenen Hausstandes nicht überstiegen wird“, erklärt das Land.

Zugang in Heime nur mit Schnelltest-Ergebnis – Ministerium lehnt Vorschlag ab

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Hotspot-Maßnahmen über die Coronaschutzverordnung hinaus kann eine Kommune nur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) anordnen. Darum könne die Stadt „ihre Beschlüsse nur bedingt umsetzen“, verwies Kopka auf einen Schritt, für den das MAGS kein grünes Licht gab.

Der Krisenstab wollte „aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit von Bewohnern in Senioren- und Alteneinrichtungen“ auch hier die Regeln gegenüber der NRW-Verordnung verschärfen. Gäste und Besucher sollten, so der Plan, nur mit dem negativen Ergebnis eines Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist, Zugang in die Heime erhalten. Auch Mitarbeiter sollten einen täglichen Schnelltest vornehmen. „Diese Verschärfungen wurden jedoch vom MAGS nicht mitgetragen“, sagt Kopka.