Duisburg/Münster. Der von einem Querdenken-Aktivisten für Sonntag angemeldete Protestzug durch Duisburg bleibt verboten. Auch das OVG hat der Stadt Recht gegeben.

Der für Sonntag von Kritikern der staatlichen Coronaschutzmaßnahmen geplante Demonstrationszug vom Zoo über die Mülheimer Straße zum Rathaus darf nicht stattfinden. Das von der Stadt Duisburg verfügte Verbot der Kundgebung mit ursprünglich bis zu 5000 angemeldeten Teilnehmern bleibt bestehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster des Landes NRW am späten Freitagabend entschieden.

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Die Duisburger Stadtverwaltung hatte die Versammlung als Infektionsschutzbehörde auch mit Blick auf den landesweit zweithöchsten Inzidenzwert verboten. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen gegen das Verbot gerichteten Eilantrag am Donnerstag abgelehnt hatte, legte Anmelder Stefan Brackmann aus Dinslaken am Freitag über seinen Anwalt Beschwerde in Münster ein. Vergebens.

„Querdenker“ scheitert auch in Münster: OVG bestätigt Verbot der Demo in Duisburg

Zur Begründung führt das OVG aus, es spreche „Überwiegendes für die Rechtmäßigkeit des Verbots“. Einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Antragstellers habe die Beschwerde nicht dargelegt. Mildere Mittel zur Gefahrenabwehr in Form einer Beschränkung der Teilnehmerzahl oder Anordnung einer ortsfesten Kundgebung kämen nicht in Betracht, „weil sie nicht gleichermaßen wirksam“ seien.

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So sei die Gefahr, dass Demonstranten den vorgeschriebenen Mindestabstand von anderthalb Metern nicht einhalten oder der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nachkommen, auch gegeben, „wenn die vom Antragsteller im gerichtlichen Verfahren genannte Teilnehmerzahl von 2000 Personen zugrunde gelegt werde“. Diese Teilnehmerzahl erscheine „im Hinblick auf das Mobilisierungspotenzial der Veranstaltung realistisch“.

Bei einem Aufzug über eine längere Strecke komme es regelmäßig zu unerwarteten „Stockungen, Beschleunigungen und Verschiebungen innerhalb der Teilnehmer“, erläuterte das Gericht in einer Pressemitteilung. Auch mit nur 2000 Teilnehmern könne „nicht von einem jederzeit übersichtlichen Versammlungsgeschehen ausgegangen werden“.

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Die Situation könne sich „zusätzlich dadurch verschärfen, dass sich im innerstädtischen Bereich spontan weitere Personen der Versammlung anschlössen“ oder durch „Interaktionen der Versammlungsteilnehmer mit Passanten“. Es sei zudem nicht davon auszugehen, so das Gericht weiter, „dass eine weitere Begrenzung der Personenzahl im Wege einer Auflage zu einem geringeren Zulauf führen würde und in der Praxis wirksam durchgesetzt werden könnte, ohne dass es zu vielfachen Unterschreitungen des rechtlich gebotenen Mindestabstands käme.“

„Querdenken 234 Bochum“ darf demonstrieren

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In Bochum dagegen darf die Initiative „Querdenken 234 Bochum“ am Samstag mit bis zu 1000 Teilnehmern demonstrieren. Die Kundgebung darf allerdings nur als Standkundgebung stattfinden. Einen ursprünglich geplanten Aufzug hatte die Stadt Bochum untersagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigten diese Entscheidung.

Der DGB Bochum und rund 30 andere Organisationen haben unter dem Motto „Solidarität statt Verschwörung“ zu einer Gegendemonstration aufgerufen. Pro Organisation sollen daran aus Corona-Sicherheitsgründen jeweils nur ein bis zwei Vertreter teilnehmen.

Warum eine „ortsfeste Kundgebung“ in Duisburg keine Lösung ist

In Duisburg dagegen, so erläuterte das OVG am Freitagabend, scheide auch die Anordnung einer ortsfesten Kundgebung anstelle eines Aufzugs aus.

Denn „eine ausreichend große Fläche im Stadtgebiet, „auf der bei einer Teilnehmerzahl von 2000 Personen die erforderlichen Abstände eingehalten werden könnten“, stehe aktuell nicht zur Verfügung und sei „vom Antragsteller auch nicht benannt“ worden.

Der in Düsseldorf und nun final in Münster gescheiterte Anmelder Stefan Brackmann sagt dagegen, er habe ein Hygienekonzept vorgelegt und die Demonstration „als Privatperson“ und Teil der Bewegung „Der Schweigemarsch“ angemeldet – „nicht für die Initiative Querdenken“. Auf deren Internetseite ist Brackmann gleichwohl als Initiator des Duisburger Ablegers „Querdenken 203“ genannt, auf Online-Videos auch als engagierter Querdenken-Redner und -Veranstalter zu sehen.