Duisburg/Düsseldorf. Die Querdenken-Initiative darf am Sonntag nicht in Duisburg demonstrieren. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden.

Die von der Querdenken-Initiative in Duisburg für Sonntag, 22. November , angemeldete Versammlung , in Form eines Aufzugs, darf nicht stattfinden. Das hat die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Donnerstag entschieden und bekannt gegeben. Einen gegen das Verbot gerichteten Eilantrag hat das Gericht abgelehnt.

Zur Begründung führt das Gericht aus, das von der Duisburger Stadtverwaltung als zuständige Infektionsschutzbehörde ausgesprochene Verbot der Veranstaltung, erweise sich „voraussichtlich als rechtmäßig“.

Verwaltungsgericht: Verbot der Querdenker-Versammlung in Duisburg zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit

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Zwar stehe die Versammlungsfreiheit unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Der „schwerwiegende Eingriff in dieses Grundrecht“ sei in diesem Falle jedoch „zum Schutz der prinzipiell gleichwertigen Grundrechte Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit erforderlich“, erklärte das Gericht in einer Pressemitteilung.

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Denn der Versammlungsanmelder habe mit Blick auf die Teilnehmerzahl und die Aufzugsstrecke kein Hygienekonzept vorgelegt, das die Einhaltung der in der Coronaschutzverordnung enthaltenen Vorgaben hinreichend sicherstelle. Darum sei zu befürchten, „dass Teilnehmer der Versammlung gegen infektionsschutzrechtliche Vorgaben wie das Abstandsgebot und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstoßen“.

Mehrere Tausend Teilnehmer erwartet

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Diese Prognose sei aufgrund der Erfahrungen mit früheren Veranstaltungen der Querdenken-Initiative gerechtfertigt, die einen ähnlichen Teilnehmerkreis und vergleichbare Versammlungsthemen aufwiesen. Auch habe der Versammlungsanmelder selbst in der Vergangenheit bereits als Veranstalter derartiger Demonstrationen fungiert.

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Ferner könne den durch die Verstöße zu erwartenden Gefahren auch nicht mit einem milderen Mittel, wie etwa der Beschränkung auf eine ortsfeste Kundgebung, begegnet werden. Hierfür fehle es mit Blick auf die avisierte Anzahl von mehreren Tausend Teilnehmern bereits an einer geeigneten Örtlichkeit. Zudem seien auch im Falle einer Standkundgebung Verstöße gegen hygieneschutzrechtliche Vorschriften zu erwarten.

Gegen den Beschluss kann der Anmelder Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.

„Querdenken“ will über die Mülheimer Straße ziehen

Die Initiative wollte am Sonntagnachmittag über die Mülheimer Straße zum Rathaus ziehen. Motto: „Gegen Diskriminierung – Für Menschenrechte“.

Stadtsprecherin Anja Kopka erklärte am Donnerstagabend für die Stadtverwaltung: „Wir sind dankbar, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf unserer Argumentation gefolgt ist.“ Auch für die Stadt Duisburg sei „Demonstrationsfreiheit ein hohes, schützenswertes Gut. Allerdings mussten wir eine Abwägung zu den dringenden Belangen des Infektionsschutzes treffen – auch vor dem Hintergrund der hohen Inzidenzwerte in Duisburg. Am Ende standen Gesundheit und Leben des Einzelnen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems über dem Interesse an der Durchführung der Veranstaltung.“

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Im benachbarten Düsseldorf demonstrierten am Sonntag etwa 600 Personen gegen die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen. Die „Querdenker“-Initiatoren durften die Rheinwiesen nicht verlassen. Die Stadt untersagte einen ursprünglich geplanten Aufzug. Eine weitere Standkundgebung mit rund 120 Teilnehmern war am Abend in der Altstadt angemeldet. Die Polizei musste dort nach eigenen Angaben wegen „gesundheitsgefährdendem Verhalten“ entschlossen eingreifen.