Münster. Nach dem Urteil zur Corona-Einreiseverordnung wird es wohl keine Quarantäne-Neuregelung für Reiserückkehrer geben. Zu hoher Kontrollaufwand.
Nach dem Außerkraftsetzen der Corona-Einreiseverordnung in Nordrhein-Westfalen wird es voraussichtlich keine Quarantäne-Neuregelung für Reiserückkehrer aus dem Ausland geben. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte am Montag in Düsseldorf, dass nach dem OVG-Urteil sehr differenziert auf regionale Infektionskennziffern sowohl in der Urlaubsregion als auch in der Heimatregion der Reisenden geschaut werden müsste. „Wer soll das kontrollieren?“, verdeutlichte Laumann. Das Thema dürfte sich mit diesem enormen Aufwand erledigt haben.
Gericht kippt Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer in NRW
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte am Freitag die in der Corona-Einreiseverordnung geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hatte das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind.
Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland. Als Folge aus der OVG-Entscheidung hatte das NRW-Gesundheitsministerium die sogenannte Corona-Einreiseverordnung des Landes außer Kraft gesetzt.
Der Kläger aus Bielefeld war bis zum 13. November auf Ibiza und reiste dann weiter nach Teneriffa. Am 22. November wollte er zurück nach Deutschland fliegen. Weil der Wert der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf den Balearen deutlich niedriger liegt als in Bielefeld, wehrte er sich gegen den Vorwurf, als ansteckungsverdächtig qualifiziert zu werden. (dpa)