Duisburg. Sollten neben Ordnungsbehörden auch die DVG-Kontrolleure bei Maskenverstößen im ÖPNV Bußgelder verhängen? Das sagen die Stadt Duisburg und DVG.
Diskussionen um die Rechte von Kontrolleuren der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) hat es mit Blick auf die Maskenpflicht im ÖPNV in der Vergangenheit immer wieder gegeben – zuletzt auch auf unserer Facebookseite, nachdem die Redaktion die Zahl der festgestellten Verstöße mit den ausgesprochenen Bußgelder verglichen hat. So sind seit dem 17. August, dem Beginn der täglichen Kontrollen der DVG mit dem Ordnungsamt, von den insgesamt 136.840 überprüften Fahrgästen zwar 14.122 ohne oder mit nicht korrekt angelegter Mund-Nasen-Bedeckung erwischt worden, aber nur 877 Geldbußen (Stand 6. November) in Höhe von je 150 Euro verhängt worden.
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Dies liegt daran, dass das DVG-Personal auch unabhängig vom Städtischen Außendienst (SAD) kontrolliert, aber nicht die gleichen Rechte hat. So sind bisher die meisten Maskensünder, die die eigene und die Gesundheit Anderer in Bussen, Bahnen und an Haltestellen riskiert haben, zumindest finanziell nicht zur Rechenschaft gezogen worden. Denn DVG-Prüfer können zwar Verweise, aber keine Geldbußen bei Verstößen aussprechen. Sollte sich das ändern?
Maskenkontrollen: Stadt Duisburg und DVG betonen gute und intensive Zusammenarbeit
Stadt und DVG halten sich bei dieser Frage bedeckt. Die enge Zusammenarbeit habe sich bewährt und werde fortgesetzt, sagt etwa Stadtsprecherin Susanne Stölting. Dabei zeige sich nach wie vor, dass sich die große Mehrheit an die Maskenpflicht halte. „Über weitere Befugnisse der DVG-Kontrolleure müsste der Gesetzgeber entscheiden.“
Die DVG schlägt argumentativ in die gleiche Kerbe: „Die Zuständigkeiten und Befugnisse zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Tragepflicht von Alltagsmasken sind in der Corona-Schutzverordnung und Infektionsschutzgesetz festgelegt, liegen also nicht im Einflussbereich von Verkehrsunternehmen“, so Sprecher Thomas Kehler. „Sollte es von Seiten der Politik Vorstöße für eine Veränderung der Befugnisse geben, käme es auf die Rahmenbedingungen an. Grundsätzlich würden wir uns solchen Gesprächen aber nicht verschließen.“
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Stadtsprecherin Susanne Stölting wirft die Frage auf, „ob sich dadurch tatsächlich auch mehr Menschen an die Maskenpflicht halten würden, was ja das Ziel der Kontrollen ist.“