Duisburg. Die Stadt Duisburg kontrolliert die Maskenpflicht nun täglich mit der DVG in Bussen und Bahnen. 86 Bußgelder von 150 Euro wurden ausgesprochen.
Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren seit dieser Woche täglich mit Ticketprüfern der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) die Einhaltung der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Bislang war dies nur bei der bisher ersten gemeinsamen Schwerpunktaktion Mitte Juni im Meidericher U-Bahnhof der Fall. Die nächste Großkontrolle dieser Art ist im September geplant.
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Zuletzt hatte es vermehrt Verstöße gegeben – auch an Haltestellen. Eine Entwicklung, die nicht nur in Duisburg festzustellen ist. Deshalb hat das Land NRW die Corona-Schutzverordnung geändert. Seit dem 12. August sollen Maskensünder landesweit im ÖPNV mit einem Bußgeld in Höhe 150 Euro zur Kasse gebeten werden – sofort, ohne Diskussion und zusätzliche Aufforderung.
Bußgeld von 150 Euro: Stadt Duisburg ahndet 67 Verstöße gegen die Maskenpflicht seit Verschärfung der Regeln
Der städtische Außendienst (SAD) geht nach Angaben der Stadtsprecherin Susanne Stölting seitdem konsequent vor. Wer in Bussen und Bahnen oder Haltestellen ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird oder diesen nicht richtig trägt, muss zahlen. Wer gar keine Maske dabei hat, muss zudem an der nächsten Haltestelle aussteigen, so DVG-Sprecherin Kathrin Naß. All jene, die eine Mund-Nasen-Bedeckung nachträglich korrekt anlegen, dürfen zumindest weiterfahren. Was die Bußgelder betrifft, sind allein in dieser Woche 86 Verstöße durch den SAD geahndet worden.
Zum Vergleich: Davor hatte die Stadt Duisburg hauptsächlich im ÖPNV nur einzelne Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet, sechs Verwarnungsgelder in Höhe von 50 Euro erhoben. In drei Fällen waren die Vergehen schwerwiegender und es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer Strafe von jeweils 100 Euro eingeleitet.
Tägliche Maskenkontrollen in Bussen und Bahnen: DVG stockt Personal auf
Zusätzliches Personal gibt es für den SAD angesichts der nun täglich stattfindenden Kontrollen in Bussen und Bahnen nicht. Allerdings hat die Stadt vor rund zwei Monaten nach Informationen der Redaktion mehrere hunderttausend Euro zur Verfügung gestellt, damit die DVG mit zusätzlich 20 Mitarbeitern neben den Tickets auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen kontrollieren kann. Seit dem 22. Juni sind so an manchen Tagen doppelt so viele DVG-Prüfer als zuvor unterwegs. Ab der kommenden Woche wird die DVG die Zahl der Kontrolleure erneut aufstocken.
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Bußgelder dürfen die DVG-Mitarbeiter allerdings freilich weiterhin nicht aussprechen. Wer von den Ticketprüfern ohne SAD erwischt wird, muss also nicht zahlen. Wäre dies anders, hätte es mit Blick auf den vergangenen Wochenbericht der DVG vom 14. August mit einer Gesamtsumme von 330.900 Euro in der Kasse ordentlich geklingelt. Schließlich trugen zuletzt 2206 von 10.401 binnen einer Woche kontrollierten Passagieren eine Mund-Nasen-Bedeckung falsch oder gar nicht.
DVG: Knapp ein Fünftel der in dieser Woche kontrollierten Fahrgäste tragen die Maske gar nicht oder falsch
In dieser Woche wurden laut DVG insgesamt 8.139 Fahrgäste kontrolliert – auch ohne SAD. In Bussen und Bahnen hatten 438 den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Die meisten seien aber einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. 94 Fahrgäste mussten allerdings aus Bus oder Bahn verwiesen werden.
An Haltestellen hatten 1.015 Fahrgäste die Mund-Nase-Bedeckung falsch oder gar nicht getragen. Hier waren laut DVG alle Passagiere einsichtig und legten den Schutz nach Aufforderung sofort korrekt an.
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Insgesamt hatten damit aber in dieser Woche 1453 und damit knapp 18 Prozent der kontrollierten Fahrgäste Mund und Nase nicht so bedeckt, dass ihre Mitfahrer durch sie vor einer Corona-Infektion geschützt werden könnten.
>> STADT DUISBURG AHNDET BISHER KEINE VERSTÖSSE GEGEN DIE MASKENPFLICHT IN SUPERMÄRKTEN
• Die Stadt kontrolliert laut Sprecherin Susanne Stölting die Maskenpflicht bei entsprechenden Hinweisen auch in Supermärkten. Bislang seien allerdings keine ahndungsfähigen Verstöße festgestellt worden.
• Ein Verwarnungsgeld erhoben beziehungsweise ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werde dann auch nur, wenn die betroffene Person der Aufforderung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht nachkomme. Hier sind die Regeln im Gegensatz zum ÖPNV demnach nicht verschärft worden.
• Die Stadt hat nach eigenen Angaben bisher insgesamt rund 3500 verschiedenste Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung geahndet.