Duisburg. Duisburger berichten immer wieder von Verstößen gegen die Maskenpflicht auch in Bussen. Was Busfahrer dann laut DVG tun können – und was nicht.

Stadt und Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) betonen fast gebetsmühlenartig, dass sich die große Mehrheit der Fahrgäste an die Maskenpflicht im ÖPNV hält und verweisen auf die Ergebnisse regelmäßiger sowie vermehrter Kontrollen. Und doch erreichen die Redaktion immer wieder Hinweise von Duisburgern, die sich zuletzt vor allem über ignorante Menschen in Bussen geärgert haben. Wir haben die DVG deshalb gefragt, was Busfahrer bei Verstößen tun können – und was nicht.

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So hatte ein 73-jähriger Rentner von einem Vorfall an einem Samstagnachmittag in einem Bus der Linie 934 berichtet, der vom Duisburger Hauptbahnhof nach Großenbaum unterwegs war. Ein junges Paar habe demnach seine Masken jeweils nur unters Kinn gezogen. Mehrere Fahrgäste hätten die Frau und den Mann daraufhin gebeten, den Mund-Nasen-Schutz ordnungsgemäß zu tragen - ohne Erfolg.

Duisburger Rentner: „Ich bin ein Risikopatient und wurde ausgelacht“

„Wir wurden ausgelacht“, erzählt der Senior. Der Busfahrer sei informiert worden, aber desinteressiert gewesen und habe nichts unternommen. „Das hat mich sehr geärgert“, so der 73-Jährige. „Ich bin Risikopatient, erst vor ein paar Wochen am Herzen operiert worden und habe zudem nur noch ein Drittel meiner Lunge.“

Um wieviel Uhr genau er an jenem Samstag im Bus unterwegs war, kann er nicht mehr sagen. Deshalb erklärt DVG-Sprecher Thomas Kehler auf Nachfrage der Redaktion zunächst, dass er den Vorfall aufgrund der fehlenden Angaben nicht nachvollziehen und damit weder bestätigen noch dementieren könne.

DVG: Busfahrer sind nicht verpflichtet, die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren

Grundsätzlich seien Busfahrer aber nicht verpflichtet, die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren beziehungsweise durchzusetzen. „Dafür sind unsere Ticketprüfer zuständig, die Fahrgäste gegebenenfalls aus Bussen und Bahnen sowie von Haltestellen verweisen können“, so Kehler. Bußgelder können ohnehin nur die Ordnungsbehörden aussprechen.

Busfahrer sollten bei Verstößen laut DVG-Sprecher aber zunächst zumindest eine Ansage in Richtung des Fahrgastes ohne beziehungsweise nicht richtig angelegter Maske machen. Wenn dies immer noch nicht helfe, sei je nach Situation die Leitstelle zu informieren – etwa bei Tumulten oder Auseinandersetzungen im Bus“, so der DVG-Sprecher. „Dann muss an der nächsten Haltestelle auf Polizei oder Ordnungsamt gewartet werden. Und dann ist auch der Fahrbetrieb erst einmal unterbrochen.“

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Deshalb müsse der Busfahrer die Maßnahmen immer individuell abwägen. Eine automatische Verpflichtung, die Leitstelle bei Missachtung der Maskenpflicht zu informieren, gebe es nicht. Allerdings sei es allen Fahrgästen freigestellt, in solchen Fällen die Polizei zu informieren.

Dies hält der 73-jährige Rentner für eine Zumutung und auch nicht für zielführend. „Bis die Polizei kommt, sind die Leute ohne Masken doch schon längst wieder ausgestiegen.“