Corona-Verordnung: Diese Bußgelder drohen bei Verstößen
•
Lesezeit: 3 Minuten
Essen. Wer gegen die Corona-Verordnung verstößt, dem droht teilweise ein empfindliches Bußgeld. So teuer können Verstöße gegen die Regeln werden.
Ab sofort können Ordnungsbehörden in NRW Verstöße gegen Hygienevorschriften (z.B. in Geschäften) mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro ahnden. Wer also im Supermarkt keine Maske trägt, muss zahlen. Im ÖPNV drohen Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen weiterhin 150 Euro Strafe - durchsetzen müssen das die Kommunen.
Auch sonst hält der überarbeitete Bußgeld-Katalog zur Corona-Schutzverordnung empfindliche Geldbußen parat. 5000 Euro müssen demnach Veranstalter oder Organisatoren berappen, wenn sie eine „große Festveranstaltung“ durchführen. In Düsseldorf wurde über die Rechtmäßigkeit eines geplanten Großkonzerts mit 13 000 Zuschauern gestritten. Nun wurde das Vorhaben erst einmal verschoben.
Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und
wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste
übermittelt werden. Mehr dazu in unserer
Datenschutzerklärung
Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und
wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste
übermittelt werden. Mehr dazu in unserer
Datenschutzerklärung
Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und
wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste
übermittelt werden. Mehr dazu in unserer
Datenschutzerklärung
Corona-Verordnung: Diese Bußgelder drohen bei Verstößen - eine Auswahl
Beteiligung an einer Zusammenkunft oder Ansammlung im öffentlichen Raum ohne Erfüllung der dafür geltenden Voraussetzungen: 250 Euro pro Person
Betreten der genannten Einrichtungen oder Nutzung der genannten Angebote ohne Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung: 50 Euro
Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen ohne Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung: 150 Euro
Veranstaltung mit mehr als 300 Personen ohne besonderes Hygiene und Infektionsschutzkonzept nach: 4.000 Euro für den Veranstalter
Durchführung von Konzerten oder Aufführungen mit mehr als 300 Zuschauern ohne besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept: 4.000 Euro für den Veranstalter
Betrieb von Autokinos, Autotheatern oder ähnlichen Einrichtungen ohne Sicherstellung der dort genannten Schutzmaßnahmen: 1.000 Euro für den Veranstalter
Durchführung von Musikfesten, Festivals oder ähnlichen Kulturveranstaltungen: 5.000 Euro für den Veranstalter
Teilnahme an Musikfesten, Festivals oder ähnlichen Kulturveranstaltungen: 250 Euro pro Teilnehmer
Durchführung von Sport- oder Trainingsbetrieb oder Wettkämpfen ohne die dort genannten geeigneten Schutzmaßnahmen sicherzustellen: 1.000 Euro für den Veranstalter
Nicht-kontaktfreie Ausübung mit mehr als 30 Personen oder ohne Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit: 1.000 Euro für den Veranstalter
Nicht-kontaktfreie Ausübung mit mehr als 30 Personen oder ohne Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit: 250 Euro pro Teilnehmer
Betrieb eines Fitnessstudios ohne Beachtung der in der Anlage zur CoronaSchV festgelegten Hygiene und Infektionsschutzstandards: 2.000 Euro für den Betriebsinhaber
Durchführung eines Sportfestes oder einer ähnlichen Sportveranstaltungen: 1.000 Euro für den Veranstalter
Teilnahme an einem Sportfest oder einer ähnlichen Sportveranstaltung: 250 Euro pro Teilnehmer
Durchführung eines Wettbewerbs im Berufssport ohne Sicherstellung der dort genannten Schutzmaßnahmen: 10.000 Euro für den Veranstalter
Betrieb eines dauerhaft angelegten Freizeitparks ohne besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptoder eines mobilen Freizeitparks ohne Genehmigung: 10.000 Euro für den Veranstalter
Durchführung einer großen Festveranstaltung: 5.000 Euro für den Veranstalter
Durchführung eines Übernachtungsangebots zu touristischen Zwecken ohne Erfüllung der dafür geltenden Voraussetzungen: 5.000 Euro für den Betriebsinhaber
Sie haben vermutlich einen Ad-Blocker aktiviert. Aus diesem Grund können die Funktionen des Podcast-Players eingeschränkt sein. Bitte deaktivieren Sie den Ad-Blocker,
um den Podcast hören zu können.