Duisburg/Düsseldorf. Steht der Streit um die umstrittene CO-Pipeline durch Duisburg vor dem Ende? Das entscheidet sich jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
Seit sechs Jahren ist weitgehend Ruhe eingekehrt im erbitterten Streit um die CO-Pipeline. Ab diesem Mittwoch, 19. August, geht die juristische Auseinandersetzung um den Betrieb der Kohlenmonoxid-Leitung, die durch den Duisburger Süden führt, vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) in die vielleicht entscheidende Runde.
CO-Pipeline durch Duisburg: Gesetz des Landtags ebnete den Weg für den Bau
Zur Erinnerung: Ab 2007 baute Bayer die 67 Kilometer lange Leitung, die rechtsrheinisch die beiden linksrheinischen Werke in Uerdingen und Dormagen verbindet, um die CO-Versorgung sicherzustellen. Das Gas ist wichtiger Grundstoff für die Kunststoff-Produktion. Auf Grundlage eines vom NRW-Landtag einstimmig verabschiedeten Gesetzes, das dem Projekt die Gemeinwohl bestätigte, erließ die Bezirksregierung Düsseldorf einen Planfeststellungsbeschluss, der den Bau genehmigte.
Schnell bildeten sich entlang der Trasse mehrere Bürgerinitiativen, die sich gegen den Transport des hochgiftigen Gases in der unmittelbaren Nähe von Wohngebieten, Schulen und Kindergärten wehren. Bei einer versehentlichen Beschädigung der Leitung, etwa durch Baggerarbeiten, könne es zu vielen Todesopfern kommen, fürchten sie. Das bestätigt auch die Duisburger Feuerwehr: Ein solcher Unfall sei nicht beherrschbar.
Bayer baute, aber darf noch nicht betreiben
Trotz der Beteuerungen von Bayer, die Sicherungssysteme seien ausreichend und entsprächen dem modernsten Stand der Technik, folgten das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss.
Die Bayer-Tochter Material Science (mittlerweile übernahm Covestro) durfte die Pipeline zwar bauen, aber nicht in Betrieb nehmen. Im Berufsverfahren verweis der 20. OVG-Senat im August 2014 das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht. Die Enteignung von Grundstücken der vier Kläger für den Bau der Leitung sei möglicherweise verfassungswidrig, der Bau der Leitung nicht durch den Zweck des Gemeinwohls gedeckt, vermuteten sie.
Für die Karlsruher Richter waren diese Zweifel „nicht ausreichend begründet“. Der Gesetzgeber habe „einen weiten Spielraum bei der Bestimmung des Gemeinwohlziels“, bemerkten die Bundesrichter 2017 in ihrer Entscheidung. schließlich profitiere nicht Bayer allein, sondern auch andere Kohlenmonoxid verarbeitende Betriebe in der Region.
Nachbesserungen im Änderungsverfahren
Nun nimmt also der 20. OVG-Senat das Berufungsverfahren wieder auf. Es könnte schnell gehen: „Wenn das Gesetz wirksam wäre, würde das für die Planrechtfertigung reichen“, hatte Richter Dirk Lechtermann, er führt weiterhin den Vorsitz, bereits 2014 erklärt.
Außerdem ließ die Kammer erkennen, dass sie weder fundamentale Sicherheitsbedenken gegen den CO-Transport hegt, noch den Trassenverlauf grundsätzlich infrage stellt. Mögliche Fehler im Planfeststellungsbeschluss seien heilbar, meinte das OVG – durch ein Planänderungsverfahren wurde in der Zwischenzeit nachgebessert.
Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich
Allerdings hat die Kammer vier Verhandlungstage anberaumt. Möglicherweise bringen die Kläger neue Argumente vor. „Das Rohrleitungsgesetz sieht vor, dass auf die Verlegung in der Nähe von Wohngebieten tunlichst verzichtet wird“, hofft Erich Hennen, Sprecher der Duisburger Initiative COntra-Pipeline auf das OVG. Siegessicherheit gebe es auch bei Covestro nicht, betonen Mitarbeiter, die das Projekt seit langem verfolgen.
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Spätestens am 28. August wird das OVG entscheiden, gegen das Urteil ist Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Wie es auch ausgeht: Kohlenmonoxid wird so bald nicht nicht fließen – bis dahin werden wohl noch mehrere Jahre vergehen.
>>> Weitere Klagen vor dem OVG Düsseldorf
- Fast ein Dutzend weiterer Klagen gegen die CO-Pipeline sind mittlerweile auch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig.
- Unter den Klägern ist der BUND und auch vier Duisburger Bürger. Die Verfahren sind in Erwartung der anstehenden Entscheidung des OVG in Münster vorerst ruhend gestellt.