Duisburg-Süd. . Gegner der CO-Pipeline kritisieren neue Vorgaben der Bezirksregierung: „Die haben die 24 000 Einwände abgeschmettert.“ Neue Klagen angekündigt.

Die CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen darf nur in Betrieb gehen, wenn einige Auflagen befolgt werden. Das ist das Ergebnis des Planänderungsbeschlusses, den die Bezirksregierung Düsseldorf jüngst erlassen hat. Covestro, die Betreiberfirma der Leitung, sieht das als Fortschritt auf dem Weg zur Inbetriebnahme. Ganz anders hingegen betrachtet das die Initiative COntra Pipeline.

Erich Hennen, Leiter der Initiative COntra CO-Pipeline im Duisburger Süden, hat die neuen Unterlagen gelesen und zieht das Fazit: „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Bürgerinitiativen. Die haben die 24 000 Einwände abgeschmettert. Einen einzigen haben sie akzeptiert.“ Er kündigt an: Die Initiativen der Gegner wollen gegen alle Punkte klagen, die im Änderungsbeschluss der Bezirksregierung nicht berücksichtigt wurden.

Leitungsgegner reichten 24 000 Einwendungen ein

24 000 Einwendungen hatten die Gegner der Trasse 2013 eingereicht. Der jetzt erfolgte Planänderungsbeschluss ist eine Reaktion darauf. Die zentrale Forderung von COntra Pipeline für den Duisburger Süden lautet, die Trasse weiter entfernt von der St. George’s School zu verlegen. Laut Hennen ist bislang geplant, dass das Kohlenmonoxid nur sechs Meter entfernt von der Schule transportiert wird. Die Initiative will erreichen, dass der Abstand zur Schule mindestens 170 Meter beträgt, „in Anlehnung an die Niederlande“, so Hennen.

Daraus wird allerdings nichts, wie aus den Antworten der Bezirksregierung auf eine Anfrage der Südredaktion hervorgeht. Demnach sind „Umverlegungen der Rohrleitungen nach dem Planänderungsbeschluss nicht zugelassen“. Entsprechend soll sich auch der Abstand zwischen St. George’s School und Rohren nicht ändern. Allerdings widerspricht die Bezirksregierung Düsseldorf der Initiative COntra Pipeline, was das Maß dieses Abstands betrifft: Tatsächlich lägen „mindestens zehn Meter“ zwischen Grundstücksgrenze der Schule und den unterirdischen Rohren.

Eine zweite Warnmatte soll die Leitungen sichern

Welche konkreten Änderungen der Planänderungsbeschluss mit sich bringen wird, ist noch nicht öffentlich. Eine Mitteilung der Bezirksregierung nennt unter anderem eine zweite Schutzmatte und ein zusätzliches Trassenwarnband als Bedingung. Die zweite sogenannte Geogrid-Matte soll vor den Rohren warnen, damit Bagger nicht über diese Matte hinaus buddeln und die Rohre gegebenenfalls beschädigen.

Initiative COntra Pipeline: Die Leitung wird nie in Betrieb gehen

So kritisch Erich Hennen die Entscheidung der Bezirksregierung sieht, er gibt sich dennoch überzeugt, dass die CO-Leitung das Gas nie transportieren wird. „Es geht gar nicht mehr darum, ob die in Betrieb geht oder nicht.“ Vielmehr gehe es nur noch darum, wer die Kosten trägt: Bisher seien 67 Millionen Euro Kosten entstanden; bei einem Verbot der Pipeline „wäre Covestro gezwungen, sie wieder aus dem Boden zu nehmen“. Hennen beziffert die Kosten dafür mit weiteren 80 Millionen Euro. Ein dreistelliger Millionenbetrag insgesamt also, den nach seiner Darstellung entweder Covestro selber zahlen muss für den Fall, dass vor Gericht eine falsche Technik attestiert wird – oder das Land NRW für den Fall, dass das Enteignungsgesetz als unrechtmäßig beurteilt wird.

Entscheidungen, die das Oberverwaltungsgericht Münster fällen wird. Der Inhalt des Planänderungsbeschlusses wird in das dortige Verfahren zur CO-Pipeline einfließen.

<<< COVESTRO IST EINE MILLIARDEN-FIRMA

Covestro gibt seinen Umsatz für das Jahr 2017 mit 14,1 Milliarden Euro an. Die Firma produziert weltweit an 30 Standorten und beschäftigt gut 16 000 Mitarbeiter.

Schwerpunkt von Covestro ist die Herstellung von sogenannten Polymerwerkstoffen. Sie finden zum Beispiel Verwendung in der Automobil-, der Bau- und Möbelwirtschaft.