Duisburg. . Politik und Wirtschaft reagieren unterschiedlich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts zum Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt.

Das Alkoholverbot in großen Teilen der Innenstadt ist rechtswidrig, und die Stadt trägt die Kosten des Verfahrens: Das war der Tenor der Entscheidung der 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Gegen die Entscheidung des Stadtrates, das Trinken in der City außerhalb der Gastronomie zu untersagen hatte die 32-jährige Marion Wegscheider geklagt.

Er sei „sehr zufrieden“, sagte nach dem Richterspruch Jasper Prigge, der Anwalt der Klägerin, der auch das viel zu große Gebiet, in dem das Trinkverbot seit einem Jahr gilt und die unbeschränkte Zeit kritisierte. Auch die Klägerin war zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts und kündigte an, mal wieder ein Bier in der City zu trinken – „wenn ich Lust und Zeit habe“.

Stadt: Belästigungen sind zurückgegangen

Bei der Stadt verwies man gestern auf die Erfolge des Alkoholverbots. Störungen und Belästigungen durch Trinker seien „spürbar“ zurückgegangen. Gleichzeitig habe man den Betroffenen durch den Einsatz eines Streetworkers Hilfsangebote vermittelt können: „Auch die Gespräche am Runden Tisch, zu dem auch Vertreter der Betroffenen eingeladen wurden, haben nach Auffassung der Stadt Duisburg in die richtige Richtung gewiesen.“

Bei SPD und CDU, die hinter dem Alkoholverbot standen, fallen die Reaktionen knapp aus. Man habe jetzt Klarheit, kommentierte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Marvin Rosenberger das Düsseldorfer Urteil. Man lege Wert auf die Angebote der Suchtprävention, die fortgesetzt werden sollen. Ebenso die weitere bauliche Verbesserung der Innenstadt. „Bedauerlich“ nannte CDU-Fraktionschef Rainer Enzweiler das Urteil, man werde weitere Rechtsmittel prüfen.

Sicherheit und Sauberkeit sind höchstes Gut

„Das Problem kann man so nicht bekämpfen“, bleibt Martina Ammann-Hilberath von den Linken bei ihrer Ablehnung eines Alkoholverbotes. Auch Sait Keles (Grüne) sieht ein sozialpolitisches Problem, das anderer Lösungen bedarf.

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„Wir finden das schade“, sagt Wilhelm Bommann vom Einzelhandelsverband zum aktuellen Richterspruch. Sicherheit und Sauberkeit seien nach dem Warensortiment „höchstes Gut“ für eine Einkaufsstraße. Jochen Braun, Vorsitzender des Vereins City-Management, empfiehlt ruhiges Nachdenken über das Urteil: „Es kommt jetzt nicht auf Schnellschüsse an.“

Und was sagt die „Szene“? Micky (47): „Man muss zwar nicht überall in der Innenstadt herumhängen und trinken, aber ich befürworte, dass das Verbot gekippt wurde.“ Piotr (40): „Wir als Bauarbeiter wollen noch ein Bier genießen und nicht einfach so aus der Stadt geschmissen werden oder Strafe zahlen müssen.“

>> Verbot wurde im März bis 2021 verlängert

- Erst im März hatte der Rat der Stadt das Alkoholverbot in großen Teilen der Innenstadt bis ins Jahr 2021 verlängert. SPD und CDU waren dem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung gefolgt, Linke, Grüne und FDP lehnten ihn ab, die Fraktion JuDu/DAL enthielt sich der Stimme.

- Im Mai 2017 war das Trinkverbot erstmals beschlossen worden. Es galt zwischen Hauptbahnhof und Altstadt, vor allem auf wichtigen Einkaufsstraßen, und unbeschränkt zu allen Tages- und Nachtzeiten.