Düsseldorf/Duisburg. Seit einem Jahr gilt in der Duisburger Innenstadt ein Alkoholverbot. Nun hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Verbot gekippt.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt, das seit Mai 2017 gilt, am Mittwochvormittag für nicht rechtens geklärt. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass eine "abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit" nicht ausreichend zu belegen sei. Weiter sei das Verbot nicht verhältnismäßig, es bestünden bereits ausreichend Vorschriften, die die öffentliche Ordnung schützten.

Kein unmittelbarer Zusammenhang von Verstößen gegen öffentliche Ordnung und Alkohol

Mit genau diesem Argument hatte eine Duisburgerin Klage gegen das Verbot eingereicht. Sie fühlte sich in ihrer persönlichen Freiheit unverhältnismäßig beschnitten. Zwar habe sie mit der Trinkerszene vor Ort nichts zu tun, dennoch genehmige sie sich nach eigener Aussage gerne mal ein Bier mit Freunden. Das war seit dem Verbot nicht mehr möglich.

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Die Verwaltungsrichterin wies in ihrer Urteilsbegründung zudem darauf hin, dass nicht jeder, der Alkohol trinkt, auch gleich Schäden verursache. Ein unmittelbaren Zusammenhang von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung und Alkoholkonsum konnte sie nicht in ausreichendem Maße erkennen. Auch die Stadt Duisburg konnte nur verhältnismäßig wenige Vorfälle in diesem Kontext belegen.

Grüne beklagten "ordnungspolitische Kriminalisierung der Suchtkranken"

Das Alkoholverbot war nach Inkrafttreten im Jahr 2017 erst bis März 2018 und schließlich bis 2021 verlängert worden. Wie erwartet hatten SPD und CDU für das Alkoholverbot gestimmt, Grüne und Linke sprachen sich dagegen aus. Der Entscheidung war eine kontroverse Debatte vorausgegangen: Herbert Mettler (SPD) sprach von einem wichtigen Zeichen, „dass wir Sicherheit und Ordnung gewährleisten“. Rainer Enzweiler (CDU) ergänzte, wenn Mütter mit Kindern belästigt würden, dann müsse gehandelt werden.

Die Grünen dagegen beklagten eine „ordnungspolitische Kriminalisierung der Suchtkranken“ und forderten sozialpolitische Konzepte. „Alkoholprobleme lassen sich nicht verbannen.“ Martina Ammann-Hilberath (Linke) nannte das Verbot „blindwütigen Aktionismus“, juristisch bewege man sich auf „dünnem Eis“.

Sie sollte Recht behalten, wie sich am Mittwoch zeigte. (maik/mo)