Duisburg. Eine Duisburgerin will am Verwaltungsgericht gegen die Stadt klagen. Unterstützt wird sie dabei vom Düsseldorfer Straßenmagazin „Fifty Fifty“.

  • Eine Duisburgerin reicht Klage gegen die Stadt ein, um gegen das Alkoholverbot in der Innenstadt anzugehen
  • Vor dem Verwaltungsgericht soll die Stadt mit Einsatzzahlen der Polizei belegen, dass die Sicherheit gefährdet ist
  • Stadt sieht durchaus Chancen einen möglichen Prozess zu gewinnen und erhofft sich Rechtssicherheit

Nun wird das Duisburger Alkoholverbot zum Fall für das Verwaltungsgericht: Die Duisburgerin Marion Wegscheider (31) hat über ihren Essener Anwalt Jasper Prigge Klage gegen die Stadt Duisburg eingereicht. Unterstützt wird das Verfahren vom Düsseldorfer Straßenmagazin „Fifty Fifty“.

Marion Wegscheider ist von Beruf Übersetzerin und findet: „Das Alkoholverbot ist kein Weg, Menschen unsichtbar zu machen. Denn diese gehören genauso zu Duisburg wie alle anderen.“ Vielmehr solle die Stadt soziale Angebote machen.

Begründung sei rechtlich nicht haltbar


Rechtsanwalt Jasper Prigge vertritt die Klägerin aus Duisburg.
Rechtsanwalt Jasper Prigge vertritt die Klägerin aus Duisburg. © Prigge

Rechtsanwalt Jasper Prigge, der eine Kanzlei in Essen-Frohnhausen hat und dort bei den Linken aktiv ist, hält die Begründung der Stadt rechtlich für nicht tragbar. „In der Beschlussvorlage für den Rat führt die Stadt allgemeine Erwägungen wie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung für das Alkoholverbot an“, erklärt er. Vor dem Verwaltungsgericht werde sie also konkret nachweisen müssen, dass der Alkoholkonsum in der Innenstadt eine abstrakte Gefahr darstellt. Etwa mit Einsatzzahlen der Polizei oder des Ordnungsamtes. „Andere Städte, wie etwa Forst in der Lausitz, sind damit bereits vor Gericht gescheitert.“

Auch Essener fordern Verbot


In diesem Bereich ist der Konsum von Alkohol nun verboten.
In diesem Bereich ist der Konsum von Alkohol nun verboten.

Zudem bezweifele er, dass ein solches Alkoholverbot überhaupt geeignet sei, eine Gefahr abzuwenden. „Man kann schließlich auch in einer Kneipe trinken und sich dann in die Verbotszone bewegen, dort urinieren, erbrechen oder gewalttätig werden“, argumentiert er. Die Stadt müsse also zunächst andere Maßnahmen ergreifen, um Gefahren abzuwenden, bevor sie in die Rechte Unbeteiligter eingreife. „Etwa ein Trinkercafé oder öffentliche Toiletten einrichten.“ Denn: „Auch das Biertrinken gehört zu den Grundrechten.“

Das Straßenmagazin „Fifty Fifty“ schließt sich der Klage an, um zu verhindern, dass Duisburg als Beispiel für andere Städte Schule macht. Immerhin fordern nun auch Gastronomen in Essen ein Alkoholverbot vor ihren Türen in der City. „Diese Vertreibungspolitik lehnen wir ab“, sagt Oliver Ongaro, der als Streetworker für Fifty Fifty arbeitet und die Diskussionen über Alkoholverbote aus Düsseldorf kennt.

„Statt zu Verboten zu greifen, wäre es sinnvoller, wenn die Stadt mit mehr Sozialarbeit unterstützen würde.“ Es sei kaum hinnehmbar, dass sich die einen in der Gaststätte die Kante geben können, während andere mit Bußgelndern belegt werden, weil sie auf der Straße trinken.

Stadt: Durch Urteil wird Rechtssicherheit entstehen

Die Stadt sieht dagegen durchaus Chancen, ein mögliches Verfahren zu gewinnen. „Die Rechtslage in diesem Bereich ist in Deutschland aber nicht abschließend geklärt“, sagt Stadtsprecherin Susanne Stölting. Bei den bisherigen Gerichtsverfahren im Bundesgebiet habe es unterschiedliche Auffassungen gegeben.

Aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus November 2012 zu einer ähnlichen Alkoholverbotsregelung in Göttingen habe sich ergeben, dass ein solches Verbot in Niedersachsen gerichtsfest war. „Eine höchstrichterliche Rechtsprechung für NRW liegt hierzu noch nicht vor“, weiß Stölting. Und ist sicher: „Durch das Gerichtsurteil wird Rechtssicherheit entstehen.“