Duisburg. Seit dem Streit beim Sermer Oktoberfest 2012 ist Duisburger ein Schwerstpflegefall. Seine Angehörigen fordern Schadenersatz und Schmerzensgeld.

  • Streit beim Sermer Oktoberfest 2012 beschäftigt nun Zivilkammer am Duisburger Landgericht
  • 49-Jähriger Duisburger erlitt schwere Hirnverletzungen und ist seitdem Pflegefall
  • Ehefrau klagt auf 500.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz

Mit einem dramatischen Fall aus Oktober 2012 muss sich seit Freitag noch einmal das Landgericht Duisburg im Rahmen eines Zivilprozesses beschäftigen: Bei einer Auseinandersetzung am Ende des Oktoberfestes in Serm wurde ein heute 49 Jahre alter Familienvater aus Großenbaum zum Schwerstpflegefall. Er geriet nach Verlassen des Festzeltes in eine Auseinandersetzung. Ein Schlag soll ihn umgeworfen haben. Er stürzte mit dem Hinterkopf so heftig auf das Pflaster, dass schwerste Hirnverletzungen die Folge waren.

Angeklagte waren nach langer Berufungsverhandlung freigesprochen worden

Als gesetzliche Vertreterin fordert nun die Ehefrau des Verletzten im Namen ihres Mannes Schadenersatz und Schmerzensgeld von einem 49-jährigen Altenpfleger aus Moers und dessen Sohn, einem 27-jährigen Bankkaufmann, die sie für die Folgen verantwortlich macht. Unter anderem werden 250.000 Euro Schmerzensgeld, 70.000 Euro bisheriger Verdienstausfall und eine monatliche Rente von 3000 Euro bis zum Jahr 2035 sowie die Übernahme der Kosten für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden gefordert. Der Streitwert beträgt 500.000 Euro.

Die Beklagten hatten sich in den Jahren 2013 und 2014 durch zwei Instanzen strafrechtlich verantworten müssen. Das Amtsgericht Duisburg hatte den 27-Jährigen zunächst wegen schwerer Körperverletzung zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Landgericht sprach Vater und Sohn im Mai 2014 nach langwieriger Berufungsverhandlung frei. Nach Ansicht der Richter blieb unklar, wer den Schlag, der so fatale Folgen hatte, geführt habe.

Zivilkammer muss Ablauf noch einmal untersuchen

Die 2. Zivilkammer muss nun den Geschehensablauf noch einmal untersuchen. An zwei Verhandlungstagen sollen Zeugen vernommen werden, um zu klären, ob einer der Beklagten den Schlag setzte oder der Verletzte, wie die Beklagtenseite behauptet, möglicherweise auch ohne Fremdverschulden gestürzt sein könnte.

Die aktuelle gesundheitliche Situation des Klägers soll erst zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden. Im zweitinstanzlichen Verfahren waren vor drei Jahren grausige Verletzungsfolgen geschildert worden: Auch 20 Monate nach der Tat war der Geschädigte bewegungsunfähig ans Bett gefesselt, musste mit einer Magensonde ernährt werden und konnte in keiner Weise Kontakt zur Außenwelt aufnehmen.