Duisburg. Missverständliche Formulierung in Müllbescheiden hält Wirtschaftsbetriebe-Hotline weiter auf Trab. In Oberhausen gab es hingegen keine Probleme.

  • Verwirrung um angekündigte Rückzahlung: Wird Geld erstattet oder Geld gefordert?
  • Am Montag haben bei den WBD noch einmal gut 1500 Anrufer genau dies wissen wollen
  • Info-Brief der Stadt Oberhausen zeigt wie man es besser macht: Brief ist schlicht und klar

Gut gemeint, schlecht gemacht: Noch immer stehen bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg (WBD) die Hotline-Telefone nicht still, nachdem das Unternehmen in der vergangenen Woche 80.000 korrigierte Müllbescheide für das Jahr 2012 rausgeschickt hatte.

Den Empfängern der Schreiben fiel es wegen missverständlicher Formulierungen schwer, zu verstehen, ob sie Geld erstattet bekommen, oder ob sie aufgefordert werden, noch einmal zu zahlen. Auch am Montag haben nach Auskunft einer Sprecherin der WBD noch einmal gut 1500 Anrufer diese Frage gestellt. In der vergangenen Woche wurden dazu mehr als 20.000 Anrufe gezählt.

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Hintergrund: Nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren, ausgelöst durch eine Klage des Eigentümerverbandes Haus & Grund, wurde in 2016 gerichtlich festgestellt, dass Duisburger Verbraucher zu viel für ihre Abfallentsorgung gezahlt haben. Folge: Für die vier Jahre von 2012 bis 2015 müssen die Wirtschaftsbetriebe den Verbrauchern zu viel gezahlte Müllgebühren erstatten.

Stadt Oberhausen formulierte Gebührenbescheid schlicht und klar

Eine Sprecherin der WBD erklärte am Montag, man werde jetzt für die kommenden Gebühren-Rückerstattungen der Jahre 2013 bis 2015 „eine Sprache finden“, die den Sachverhalt klipp und klar mache. Schon im Januar 2017 bekomme ja jeder Kunde standardmäßig seine Müllgebühren-Veranlagung. Bereits dort werde es einen zusätzlichen Hinweis auf die kommenden Gebühren-Erstattungen geben.

Aber vielleicht kann ja auch schon ein Blick über die Stadtgrenze nach Oberhausen hilfreich sein: Die Stadtverwaltung Oberhausen, die bekanntlich wie Duisburg über die gleiche Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage entsorgt hatte und somit auch jahrelang zu viel Gebühren erhoben hatte, hat zumindest jetzt in schlichter und klarer Form ihren Bürgern diese Rückzahlung schriftlich angekündigt: „Die Finanzbuchhaltung erstattet tatsächliche Guthaben automatisch. Von Ihnen ist somit nichts zu veranlassen.“