Oberhausen. . Der jahrelange Ärger um zu hoch kalkulierte Verbrennungspreise und Müllgebühren neigt sich dem Ende zu. Bald gibt es einen Teil des Geldes zurück.

  • Jahrelang hat der Oberhausener Müllofen GMVA zu hohe Verbrennungspreise für Hausmüll berechnet
  • Nach mehreren Gerichtsurteilen gibt es für die Jahre 2012 bis 2016 für alle Bürger Geld zurück
  • Eine Musterfamilie erhält insgesamt 265 Euro erstattet. Der Großteil der Summe kommt erst 2017

Noch in diesem Dezember erhalten alle Oberhausener einen Teil der zuviel bezahlten Müllgebühren der vergangenen Jahre zurück. Das kündigte Oberbürgermeister Daniel Schranz (CDU) am gestrigen Freitag im Gespräch mit der Redaktion an. Danach werden einer Musterfamilie im Schnitt knapp 65 Euro für die zu hohe Abfallgebühr des Jahres 2012 erstattet.

Statt 173 nur 97 Euro pro Tonne

Entsprechende Papiere wird der Rat voraussichtlich bei seiner Sitzung am Montag, 21. November, beschließen. Die Rückzahlung für 2012 ist jetzt möglich, weil die Düsseldorfer Preisprüfungsbehörde nun endlich nach den Maßstäben aus Gerichtsurteilen die Neukalkulation der Haushaltsmüll-Verbrennungspreise des Müllofens GMVA für das Jahr 2012 abschließend durchwinkte.

Die GMVA hatte damals den beteiligten Städten Oberhausen und Duisburg 173 Euro (netto) pro Tonne Hausmüll abgeknöpft – rechtlich erlaubt gewesen wären gerade einmal knapp 97 Euro (netto). Demnach hat die GMVA um 78 Prozent zu hohe Preise berechnet.

Erst im nächsten Jahr, voraussichtlich im Frühjahr, kann die Stadt allen Oberhausenern die zu hoch berechneten Abfallgebühren für die Jahre 2013 bis 2016 zurückzahlen. Dann wird die Preisbehörde die Neukalkulationen für diese Jahre geprüft haben. Nach internen Berechnungen im Rathaus bekommt die vom Bund der Steuerzahler zusammengestellte Musterfamilie dann rund 200 Euro erstattet. Insgesamt beträgt die Rückerstattung damit 265 Euro je Musterfamilie.

Das Geld wird formal erst einmal den Hauseigentümern aufs Konto überwiesen, diese müssen die Beträge dann an ihre Mieter weiterreichen.

Für 2010 und 2011 ist die Verjährungsfrist abgelaufen

Auch in den Jahren 2010 bis 2011 waren die Verbrennungspreise von der GMVA zu hoch angesetzt worden – für diese Jahre erhalten aber nur die tatsächlichen Kläger und nicht alle Oberhausener Geld erstattet. Ein Grund: Die Verjährungsfrist ist abgelaufen, die Stadt darf als damalige Nothaushaltskommune keine Rückerstattung vornehmen, da diese als freiwillige Zahlung gilt.

Die Verbrennungspreise der GMVA waren nach den Richter-Urteilen aus drei Gründen rechtswidrig zu hoch angesetzt: Die Erlöse aus dem mit dem Müll erzeugten Strom waren nicht berücksichtigt worden, die Abschreibungskosten für die zu groß dimensionierten Müllöfen mussten die Bürger voll tragen und die GMVA verfeuerte tatsächlich mehr Müll als einkalkuliert.

Im nächsten Jahr wird die Müllgebühr 16 Prozent niedriger liegen als in diesem Jahr.

„Jahrelang haben sich Bürger zu Recht über die zu hohen Müllgebühren aufgeregt. Es ist absolut erfreulich, dass wir diese Vergangenheit endlich abschließen können und für die Zukunft im NRW-Vergleich günstige Preise erreicht haben, ohne die Existenz der GMVA mit ihren Jobs zu gefährden“, freut sich OB Schranz.