Duisburg. Mit einem korrigiertem Gebührenbescheid für das Jahr 2012 und einem verwirrenden Info-Brief lösen die Wirtschaftsbetriebe eine Konfusion aus.
- Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg müssen ihren Kunden zuviel gezahltes Geld zurückzahlen
- Doch ein korrigierter Gebührenbescheid für das Jahr 2012 löst nun eine große Verwirrung aus
- Schon 20.000 Anrufer an der Hotline fragen: Krieg’ ich Geld oder muss ich welches nachzahlen?
Riesen-Konfusion um einen korrigierten und an 80.000 Duisburger Haushalte neu verschickten Abfallentsorgungs-Gebührenbescheid aus dem Jahr 2012:
Eigentlich wollten die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) mit ihrem sechseitigen Formular und Anschreiben vom 7. Dezember nur kurz und klar aufklären, dass der Empfänger dieses Schreibens für seine Müllentsorgung im Jahr 2012 zuviel gezahlt habe. Und dass er jetzt - rückwirkend - einen „Differenzbetrag“ erstattet bekomme.
Anschreiben ist offenbar unklar und verwirrend
Doch diese Botschaft kam nicht an. „Mal schauen, ob wir eventuell für die kommenden Bescheide etwas besser machen können“, erklärte WBD-Sprecher Volker Lange am Freitag.
Denn das in feinstem Verwaltungs-Deutsch gehaltene Formular und Anschreiben an die Bürger ist offenbar für die meisten Empfänger dermaßen unklar und verwirrend formuliert, dass von den insgesamt 80.000 angeschriebenen Haushalten schon jetzt nach Eingeständnis des WBD-Sprechers gut 20.000 Anrufer die Info-Hotline gestürmt hätten.
Ihre Kritik, so sagen sie dies auch in Leserbriefen und Anrufen an die Redaktion: Das Schreiben der WBD mache nicht deutlich, ob man nun Geld bekomme oder ob man nochmal Geld zahlen müsse.
„Die Gebühren werden fällig sofort mit Bekanntgabe!“
Hintergrund: Nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren, ausgelöst durch eine Klage des Eigentümerverbandes Haus & Grund, wurde in 2016 höchstrichterlich festgestellt, dass Duisburger Verbraucher zuviel für ihre Abfallentsorgung gezahlt haben.
Folge: Für die vier Jahre von 2012 bis 2015 müssen die Wirtschaftsbetriebe nun den Verbrauchern zuviel gezahlte Müllgebühren erstatten. Dafür haben die WBD nun neue Gebührenbescheide erstellt und jetzt verschickt, in denen die geringeren Beträge aufgelistet sind.
Doch am Ende dieses Formulares wird dann nicht die Erstattung des Differenzbetrages angekündigt, sondern der Empfänger wird zur sofortigen Zahlung aufgefordert: „Die Gebühren werden fällig sofort mit Bekanntgabe!“ Weiter heißt es: Bereits geleistete Zahlungen seien nicht berücksichtigt.
Das Info-Blatt geizt mit Informationen
Erst das letzte Blatt des Anschreibens ist ein „Info-Blatt zum neu erlassenen Gebührenbescheid“ und zeigt einen individuellen „Differenzbetrag“ an. Doch es geizt nach Worten von Leser Werner Staczan mit wichtigen Informationen: „Es wird ein Differenzbetrag ausgewiesen, bei dem ich dann zu der Feststellung komme, dass es sich hier offenbar um ein Guthaben zu meinen Gunsten handelt. Doch wann und wie wird mir das Guthaben ausgezahlt?“
Firmensprecher Lange indes sieht eigentlich keinen Fehler oder ein Kommunikations-Defizit bei den WBD: „Formulare müssen so aussehen, damit sie rechtskräftig werden.“ Und ein Anschreiben in „einfacher Sprache“, so wie auf der WBD-Homepage mit anderen Müll-Themen erfolgreich praktiziert, an den Anfang Bescheides stellen? Lange: „Das geht nicht!“
Was die Wirtschaftsbetriebe den Bürgen eigentlich sagen wollten . . .
„Lieber Bürger: Wir haben jahrelang zuviel Geld für die Beseitgung eures Mülles eingesammelt. Ein Gericht hat dies in diesem Jahr gestoppt. Jetzt müssen wir zuviel gezahltes Geld zurück geben.
Deshalb bekommt ihr heute nochmal einen Gebührenbescheid für das Jahr 2012. Aber nicht erschrecken: Ihr müsst nicht nochmal zahlen. Wir müssen der guten Ordnung halber die neuen, korrekten Zahlen in einen neuen Bescheid reinschreiben.
Ihr bekommt Geld zurück- nämlich den hier genannten „Differenzbetrag“. Ihr müsst also nichts weiter tun, nur auf die Überweisung warten. Und in den Jahren 2013 bis 2015 funktioniert es genauso!“