Duisburg. Nach dem rechtskräftigen Gebühren-Urteil sind die Verbrennungskosten neu kalkuliert. Wirtschaftsbetriebe zahlen für 2012 bis 2016 rund 34 Millionen Euro zurück.

Mit der Rückzahlung zunächst der zu viel gezahlten Müllgebühren für 2012 biegen die Wirtschaftsbetriebe auf die Zielgerade der Lösung eines langjährigen Rechtsstreites ein. Zugleich verkündete WBD-Chef Thomas Patermann am Mittwoch die „Rettung“ der kommunal-privatwirtschaftlichen GMVA-Müllverbrennungsanlage in Oberhausen vor der Insolvenz. Die Städte Duisburg, Oberhausen und Kleve sowie der private Entsorger Remondis (49 Prozent-Anteil) hätten sich darauf verständigt.

Möglich macht die jetzige Regelung, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Beschwerde der GMVA gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes abgewiesen hat. Damit ist rechtskräftig, dass die WBD über Jahre zu hohe Entgelte der Müllverbrennungsanlage in ihre Gebührensatzung eingerechnet hat. Vor allem die fehlende Berücksichtigung von Energie-Erlösen und unrechtmäßige Kosten für Vorhalte-Kapazitäten bei der GMVA hatte das OVG Münster in seinem Urteil 2015 bemängelt. Dies ist ein Erfolg auf der ganzen Linie für den klagenden „Haus und Grund“-Verband der Hauseigentümer.

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Nach der Richterschelte hat die GMVA ihre Entgelte für 2012 bis 2020 neu berechnet. Danach beträgt das Entgelt pro Tonne Müll für das Jahr 2012 nicht mehr 173,09 Euro netto, sondern nur noch 106,47 Euro, zusammengesetzt aus Verbrennungspreis und dem Preis für freie Kapazitäten. Diese neue Kalkulation schlägt natürlich bis auf die WBD-Müllgebühren für die Duisburger Bürger durch. Für ein Vier-Personen-Einfamilienhaus und einer 80-Liter-Tonne sind das in der WBD-Beispiel-Rechnung gut 63 Euro Rückerstattung, für ein Vier-Familienhaus mit 12 Personen und drei 80-Liter-Tonnen sind es 214 Euro und für ein großes Mietshaus mit 30 Haushalten 1798 Euro.

Rund zehn Millionen Euro müssen die WBD für 2012 insgesamt an Gebühren zurückerstatten, etwa 22 Euro rechnerisch pro Einwohner. Für die Jahren 2013 bis 2015 rechnen die WBD mit geringeren Beträgen pro Einwohner von 12 bis 20 Euro. Unterm Strich macht das dann eine Summe von rund 34 Millionen Euro, die den 80 000 Gebührenhaushalten zurückerstattet werden. Dazu haben die WBD nach Patermanns Aussagen in den vergangenen Jahren Vorsorge getroffen und Gelder zurückgelegt. „Es gibt keine zusätzlichen Belastungen im städtischen Haushalt und bei den WBD“, so Patermann, der zugleich nach der Kritik von „Haus und Grund“ betont, dass die WBD erst jetzt mit dem rechtskräftigen Urteil und den Ergebnissen der Prüfstelle die Rückerstattungen und die neuen Gebührenrechnungen vollziehen können.

Mit der GMVA haben sich die kommunalen Gesellschafter und Remondis zudem darauf geeinigt, dass ein Großteil der Rückerstattungen von der Müllverbrennungs-Gesellschaft getragen wird, die dazu in den vergangenen Jahren die Gewinne einbehalten und nicht ausgeschüttet hat. Auch Remondis, betonte Patermann, hat seinen Sanierungsbeitrag für das gemeinsame Unternehmen geleistet. Alle Gesellschafter stützen die GMVA außerdem mit einer Kapitalerhöhung; für Duisburg sind das rund 2,8 Millionen Euro. Eine Insolvenz der GMVA wäre Duisburg wegen eingegangener Bankverbindlichkeiten zur Jahrtausendwende bei der Teilprivatisierung der GMVA teurer zu stehen gekommen, so Patermann. „Wir hängen jetzt keine Luftballons an die Tür. Aber wir können mit der Lösung zufrieden sein. Wir haben das Beste herausgeholt.“