Duisburg. Duisburgs Ex-Baudezernent Dressler soll 5,7 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Doch ob er und wenn wie viel er zahlen muss, ist ungewiss.
- Ein Gericht hat den ehemaligen Baudezernenten zu 5,7 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt
- Ob und wie viel Geld die Gebag für das Küppersmühlen-Desaster bekommt, ist aber unklar
- Bizarre Anekdote: In einer ZDF-Trödelshow hat Dressler ein Erbstück für 800 Euro versilbert.
Zu satten 5,7 Millionen Euro Schadensersatz hat das Landgericht in diesem Monat den ehemaligen Baudezernent und Ex-Gebag-Vorstand Jürgen Dressler verurteilt. Ob überhaupt oder wie viel die städtische Wohnungsbautochter Gebag als „Strafgeld“ für das Küppersmühlen-Desaster davon sieht, ist allerdings ungewiss.
Das wird eine noch vielleicht langwierige juristische Frage. Und hängt auch davon ab, was gegebenenfalls bei einer Zwangsvollstreckung bei Dressler zu holen ist. Da mutet es als bizarre Anekdote an, dass der 69-Jährige in dieser Woche in Horst Lichters ZDF-Trödelshow „Rares gegen Bares“ zu sehen war und dort den goldenen Ehrenring der Stadt Gelsenkirchener seines Vaters für 800 Euro „versilberte“.
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Das Urteil gegen Dressler ist noch nicht veröffentlicht und rechtskräftig. Auch ist unklar, ob Dressler wie seine ebenfalls verurteilten Ex-Vorstandskollegen Dietmar Cremer und Marianne Wolf-Kröger den Gang durch die Instanzen geht. Er sieht sich ohnehin zu Unrecht vor dem Kadi.
Gebag holte sich bei den Ex-Chefs einen Teil der Millionen zurück
Den beiden hauptamtlichen Gebag-Chefs hatte der Berufungsweg zumindest nichts genutzt. Von den insgesamt geforderten 12 Millionen erhielt die Gebag allerdings nur einen Teil. Bei Cremer indirekt, indem es 2015 einen Vergleich gab, der der Gebag üppigste Pensionszahlen von monatlich 19 000 Euro ersparte. Der in den Zwangsruhestand geschickte Cremer bekommt nur noch rund 1300 Euro nahe des Pfändungsfreibetrages. Mit etwa vier Millionen Euro soll sich das für die Gebag rechnerisch auszahlen. Bei Wolf-Kröger sackte die Gebag per Zwangsvollstreckung eine Lebensversicherung in einer sechsstelligen Summe ein.
Weil beide Manager laut Urteil „vorsätzlich“ Aufsichtsratsbeschlüsse beim damaligen Museumsbau missachtet hatten und nicht fahrlässig, verweigerte auch die üblicherweise abgeschlossene „D & O“-Manager-Versicherung Zahlungen. Vorsatz dürfte auch bei Dressler im Urteil stehen.
Anlass für juristische Feinheiten und Haftungsfragen könnte sein, dass Dressler als Baudezernent von der Stadt quasi nebenberuflich in den Gebag-Vorstand entsandt worden war, auch wenn die Zivilkammer des Gerichtes ihm im Verfahren die gleiche Sorgfaltspflicht auferlegt hatte.
Stadt sieht mögliche Ansprüchen gelassen entgegen
Zu der Frage, ob und wie die Stadt für Dressler finanziell einstehen müsste, gibt es offenbar Kontakte hinter den Kulissen. Dressler selbst hatte aus seiner Empörung zum Verfahren keinen Hehl gemacht, lastet u.a. dem Ex-OB-Sauerland und dem Gebag-Aufsichtsrat Verantwortung auf, schweigt aber derzeit dazu, ob er in die Berufung geht oder die Stadt in der Haftungspflicht sieht.
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„Sollte Herr Dressler nun Ansprüche gegen die Stadt geltend machen wollen, werden wir diese sorgfältig prüfen, sehen diesen aber gelassen entgegen“, erklärt das Rathaus offiziell. Dazu müsste, so heißt es, Dressler nachweisen, dass er von seinem Dienstherren per Weisung oder Ratsbeschluss zu Vorstandshandel verpflichtet worden wäre. Belege sieht man nicht.
Sollte es letztlich an Dresslers Privatschatulle gehen, dürften ihm die 800 Euro aus dem munteren Trödel Show-Auftritt wenig helfen. Immerhin, im geschickten Poker hatte er den Preis hochgetrieben: Eine Expertin hatte das väterliche Erbstück auf 650 Euro taxiert.