Duisburg. Die Gebag fordert von ihrem Ex-Vorstandsmitglied Jürgen Dressler 5,75 Millionen Euro. Der frühere städtische Beigeordnete sieht das ganz anders

  • Gebag fordert von Ex-Vorstand 5,75 Millionen Schadenersatz
  • Der ehemalige städtische Beigeordnete sieht das ganz anders
  • Zwei Vorstandsmitglieder schon zu hohen Zahlungen verurteilt

Jahre nach dem Debakel des gescheiterten Ausbaus des Museums Küppersmühle am Innenhafen ist das Landgericht Duisburg noch mit der Aufarbeitung der zivilrechtlichen Konsequenzen beschäftigt.Am Mittwochgab es einen Verhandlungstermin in Sachen Gebag gegen Jürgen Dressler. Die städtische Baugesellschaft fordert von ihrem Ex-Vorstandsmitglied 5,75 Millionen Euro Schadenersatz.

Der ehemalige Vorstandschef Dietmar Cremer und Vorstandsmitglied Marianne Wolf-Kröger waren bereits 2013 vom Landgericht zur Zahlung von 7,3 Millionen Euro verurteilt worden. Weil sie ihre kaufmännischen Pflichten grob fahrlässig verletzten, als sie 2009 einen Beschluss des Aufsichtsrates ignorierten. Der Vorstand tat nichts und ging damit gegenüber den Sponsoren eine Bauverpflichtung ein.

Erweiterungsbau für Museum scheiterte

Der Rest ist Geschichte: Der marode Kubus, für dessen Verfrachtung auf ein altes Getreidesilo es nicht einmal eine Statik gab, wurde am Ende verschrottet. Die Zinsen, die sich die Sponsoren für ihr immer länger bereit gestelltes Geld ausbedungen hatten, wuchsen. Die Zivilurteile gegen die Verantwortlichen hielten durch alle Instanzen.

Mit dem allen will Jürgen Dressler offenbar nur bedingt etwas zu tun gehabt haben. Der 69-Jährige hätte am Mittwoch nicht persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Doch Dressler wünschte das Wort - und richtete es wohl vor allem an die im Saal sitzenden Journalisten.

„Ich war im Gebag-Vorstand als entsandter Beamter der Stadt Duisburg nur nebenamtliches Vorstandsmitglied“, polterte der ehemalige städtische Planungsdezernent. Damit sei er vor allem seinem Dienstherren verpflichtet gewesen.

Dressler sieht sich als politisches Opfer

Den Vorstand in die Haftung zu nehmen, sei eine politische Entscheidung gewesen, argumentiert Dressler. „2010 gab es ein Rechtsgutachten, das keine Haftung sah. Die selben Gutachter kamen nur ein Jahr später zu einem ganz anderen Schluss“, empörte sich der Beklagte. Schließlich habe auch der damalige Aufsichtsrat der Gebag gravierende Fehler begangen.

Und wenn er schon die selben Pflichten gehabt habe, warum sei er dann nicht so bezahlt worden wie die hauptamtlichen Vorstandsmitglieder? „Ich habe für 16 Jahre insgesamt nur 96.000 Euro erhalten.“ Dressler deutete an, diese Frage vor dem Verwaltungsgericht klären zu wollen.

Wellen schlugen hoch

Das Argument der Gebag-Anwälte, dass er die Summe zusätzlich zum üppigen Entgelt als städtischer Beigeordneter erhalten habe und die Aufgabe im Gebag-Vorstand Teil seiner Dezernenten-Tätigkeit gewesen sei, wollte Dressler nicht gelten lassen. Er dachte laut darüber nach, ob die Rechtsanwälte sich nicht eines Prozessbetruges schuldig gemacht hätten.

Die Vorsitzende der 5. Kammer für Handelssachen beschwichtigte: Man werde alles, was der Beklagte vorgetragen habe, berücksichtigen. Sie ließ aber auch durchblicken, dass die Argumente Dresslers nicht neu und kaum geeignet seien, seine Haftung zu entkräften. Der Beklagte reagierte fassungslos und drohte nebulös: „Dann muss das politisch gelöst werden.“

Eine Entscheidung will das Landgericht am 10. November verkünden.