Duisburg. .

  • Ex-Baudezernent Jürgen Dressler muss für das Desaster bei der Erweiterung der Küppersmühle haften
  • Das Landgericht verurteilte ihn am Montag zur Zahlung von 5,75 Millionen Euro
  • Beim damaligen Gebag-Vorstand sieht das Gericht einen Verstoß gegen die kaufmännische Sorgfaltspflicht

Schon vor der Urteilsverkündung in Saal 207 des Landgerichts am König-Heinrich-Platz hatte Jürgen Dressler sich gegenüber Medienvertretern kämpferisch präsentiert: „Wenn es nicht zu meiner Zufriedenheit ausfällt, gibt es richtig Ärger“, so der 69-jährige ehemalige Beigeordnete der Stadt Duisburg.

Die Vorsitzende der 5. Kammer für Handelssachen benötigte nur eine Minute, um alle Zweifel Dresslers zu beseitigen. Die Klage der städtischen Baugesellschaft Gebag gegen ihr ehemaliges Vorstandsmitglied hatte in vollem Umfang Erfolg: Im Zusammenhang mit dem finanziellen Debakel des gescheiterten Ausbaus des Museums Küppersmühle am Innenhafen wurde Dressler zur Zahlung von 5,75 Millionen Euro verurteilt.

Vorstandskollegin Wolf-Kröger wurde bereits verurteilt

Bereits bei der mündlichen Verhandlung Ende September hatte die Kammer wenig Zweifel daran gelassen, wie das Urteil aussehen würde. Die Richter sahen Dressler nicht weniger in der Haftung als seine damaligen Vorstandskollegen Dietmar Cremer und Marianne Wolf-Kröger, die bereits – durch alle Instanzen – zur Zahlung von 7,3 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt wurden.

Dabei spielte es für die Richter erkennbar keine Rolle, dass Jürgen Dressler als Baudezernent der Stadt nur ein entsandtes, nebenamtliches Mitglied im Gebag-Vorstand war. Auch wenn Dressler bis heute nicht verstehen will, warum er bei gleicher Verantwortung nur eine geringe Aufwandsentschädigung für seine Zusatztätigkeit erhielt.

Durch Untätigkeit Verpflichtung zur Fertigstellung eingegangen

Auch von ihm, so die Kammer, sei die gleiche kaufmännische Sorgfaltspflicht zu erwarten gewesen. Und dazu passe nun einmal nicht, dass der Vorstand 2009, angesichts eines maroden Stahlkubus’, von dem fraglich ist, ob er es jemals auf das Getreidesilo der Küppersmühle geschafft hätte, durch Untätigkeit eine Verpflichtung zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus gegenüber den Hauptsponsoren einging und jede Menge Geld verbrannte.

Für Jürgen Dressler scheint der Fall allerdings noch längst nicht abgeschlossen. Pressevertretern drückte er ein mehrseitiges Papier-Konvolut in die Hand, das seiner Ansicht nach Rechtsfehler des Gerichts ebenso beweist wie einen Betrug durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt. In dessen Bericht habe noch 2013 gestanden, dass der Gebag-Vorstand den Aufsichtsrat nicht unterrichtet habe. Doch nicht durch die Untätigkeit des Vorstandes sei die Bauverpflichtung eingegangen worden, glaubt Dressler.

Ex-Baudezernent: Unbegründete Klage auf Grundlage von Betrug

Er verweist auf ein Schreiben an die Hauptsponsoren des Erweiterungsbaus, die Eheleute Ströher, vom Mai 2010. Das in Kopie vorgelegte Papier, mit dem eine Fertigstellung bis Ende 2011 versprochen wurde, trägt neben den Unterschriften von Cremer und Wolf-Kröger auch jene des damaligen OB Adolf Sauerland und des Gebag-Aufsichtsratsvorsitzenden Friedrich Prüßmann.

Der Aufsichtsrat stehe ebenso in der Haftung wie den Mitgliedern des Rates eine Mitverantwortung zuzusprechen sei, so Dressler. Sein Fazit: „Eine unbegründete Klage auf der Grundlage eines vorsätzlichen Betruges soll lediglich den Vorstand ‘verhaften’.“