Duisburg. . Keine zwei Monate, nachdem das Landgericht Duisburg die Eröffnung eines Prozesses um die Loveparade-Katastrophe abgelehnt hatte, startet die Staatsanwaltschaft einen neuen Anlauf. Sie will einen neuen Gutachter beauftragen.

  • Staatsanwaltschaft will neues Gutachten zur Loveparade-Katastrophe anfordern
  • Gericht wollte Hauptverhandlung wegen Mängeln im ersten Gutachten nicht zulassen
  • Unglück mit 21 Toten und mehr als 100 Verletzten liegt inzwischen sechs Jahre zurück

Die Staatsanwaltschaft Duisburg will noch ein Gutachten in Auftrag geben, damit es doch einen Prozess zur Loveparade-Katastrophe gibt. „Wir setzen alles daran, dass es dazu kommt“, sagte Sprecherin Anna Christiana Weiler am Dienstag unserer Redaktion. Das Gutachten werde sicherstellen, dass der Weg zu einer Hauptverhandlung so schnell wie möglich beschritten werden könne.

Das Landgericht Duisburg hatte im April entschieden, kein Hauptverfahren zu eröffnen. Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent und sechs Bedienstete der Stadt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung anklagen. Doch das Gericht hielt das zugrunde liegende Gutachten des englischen Sachverständigen Keith Still für „nicht verwertbar“. Gegen die Entscheidung, keinen Prozess zu eröffnen, haben die Staatsanwälte Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. „An der detaillierten schriftlichen Begründung arbeiten wir seitdem“, sagte Weiler.

Kriminologe Feltes: "Mosaikstein in einem chaotischen Verfahren"

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Von Frank Preuß zur Loveparade

Fachleute halten das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, nochmals in die Beweisaufnahme einzusteigen, für „die große Ausnahme“ und „extrem selten“. Der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes sprach von einem „meines Erachtens einmaligen Vorgehen“. Es sei ein weiterer „Mosaikstein in einem chaotischen Verfahren“ und ein Schuldeingeständnis der Staatsanwaltschaft, Fehler gemacht zu haben: „Jetzt zeigt sie sich bockig.“ Feltes vertritt den Vater ei­nes Loveparade-Opfers.

Die Düsseldorfer Kanzlei „Baum, Reiter & Collegen“ begrüßte dage­gen das Vorgehen der Staatsanwälte. Sie versuchten damit „zu vermeiden, dass weitere Zeit verloren geht“. Die Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben etwa 100 Opfer und Hinterbliebene. Andere Vertreter äußerten sich kritischer. Viele sind der Ansicht, dass die Falschen auf der Anklagebank Platz nehmen würden. „Das ist nur die zweite Reihe, das sind aber nicht die Hauptverantwortlichen“, sagt etwa Jörn Teich aus der Gruppe der Verletzten und Traumatisierten.

Neues Gutachten könnte Monate dauern

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Kenner juristischer Abläufe rechnen vor, dass ein neuer Gutachter mindestens drei bis sechs Monate für seine Arbeit braucht. Das Oberlandesgericht würde dann weit im Jahr 2017 entscheiden können, ob es doch noch ein Verfahren gibt. Im Juli 2010 starben 21 Menschen, Hunderte wurden verletzt.

48.425 Seiten Hauptakte - auf Gutachter wartet viel Arbeit 

Der Sachverhalt gilt als „hoch komplex“, und das ist leicht untertrieben: Auf 48 425 Seiten ist die Hauptakte zum Loveparade-Unglück angewachsen, hinzu kommen 800 Aktenordner und etliche Terabyte digitales Bildmaterial. Vieles von dem Material müsste der neue Sachverständige sich anschauen, den die Staatsanwaltschaft beauftragen will. Sie will damit erreichen, dass es doch noch einen Prozess um das Unglück gibt. Zumal 2020 die „absolute Verjährung“ droht.

Bei dem Gutachter handele es sich um einen Experten für Sicherheitskonzepte bei Großveranstaltungen, sagt die Sprecherin der Duisburger Staatsanwaltschaft, Anna Christiana Weiler. Alle Verfahrensbeteiligten wurden über ihn informiert. Sie haben nun zehn Tage Zeit, um Bedenken oder Einsprüche zu benennen. Bleiben sie aus, nimmt der Gutachter seine Arbeit auf.

Staatsanwaltschaft: "Juristische Aufarbeitung muss stattfinden"

Weil das Landgericht den bisherigen Sachverständigen Keith Still und sein Gutachten abgelehnt habe, solle mit dem neuen Gutachten nun bald quasi ein neues Beweisstück vorgelegt werden, so Weiler. Zudem habe man in der 600-seitigen Anklageschrift auf 32 Seiten weitere Beweismittel aufgelistet. Diese allein würden die Eröffnung eines Hauptverfahrens rechtfertigen: „Eine juristische Aufarbeitung dieser Vorfälle muss stattfinden.“

Die Nachbesserung der Anklageschrift erfolgt nicht auf politischen Druck aus Düsseldorf. Das stellte am Dienstag ein Sprecher von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) auf Anfrage unserer Redaktion klar: „Das ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und keine Initiative aus dem Ministerium.“ Inhaltlich wollte sich Kutschaty nicht zu der neuen Wendung äußern: Er bitte um Verständnis, dass er „ein laufendes gerichtliches Verfahren nicht kommentieren kann“.

Edith Jakubassa ist die Mutter des einzigen Opfers, das aus Duisburg kam: ihre Tochter Marina. „Wir wünschen uns sehr, dass es zu einer Verhandlung kommt. Ohne Aufarbeitung vor Gericht bleibt immer eine offene Wunde zurück“, sagte Edith Jakubassa am Dienstag.

Hinterbliebene hoffen auf Strafprozess

Auch andere Hinterbliebene hätten ihre Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass es einen Strafprozess gibt, sagt Pfarrer Jürgen Widera. Er gehört zum Vorstand der Loveparade-Stiftung „Duisburg 24.7.2010“. Sie kümmert sich um die Interessen der Angehörigen und der Betroffenen. „Wenn es letztlich zu keinem Prozess kommen sollte, dann braucht es aber zwingend eine anderweitige Form der Aufklärung“, so Widera.

Als Vorbild nennt er die Aufarbeitung der Stadionkatastrophe im britischen Hillsborough von 1989, als 96 Fußball-Fans in einem Gedränge ums Leben kamen. Die Opfer wurden von der offiziellen Ermittlern stets selbst als Auslöser der Katastrophe beschuldigt. Erst 2012 durchleuchtete eine Untersuchungskommission den Fall erneut und ermittelte die tatsächlichen Schuldigen: Polizei und Hilfskräfte.