Duisburg. Nach langem Streit zwischen Wirtschaftsbetrieben, Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage und Gebührenzahlern in Duisburg bekommen letztere Geld zurück.
Im jahrelangen Streit um die Müllgebühren in Duisburg zeichnet sich eine Einigung ab. Noch in diesem Jahr sollen die Bürger zu viel gezahlte Abfallgebühren aus dem Jahr 2012 wieder überwiesen bekommen. Nur wie viel das in Euro und Cent sein wird, steht noch nicht fest.
Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster im April 2015 hatten die Wirtschaftsbetriebe verloren. Eine Revision war nicht zugelassen worden. Dagegen hatte die Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage (GMVA) vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt.
Nach monatelangen Verhandlungen wurde Lösung für alle Beteiligten gefunden
Bis zu dieser Entscheidung haben die Gesellschafter der GMVA parallel in den letzten Monaten intensiv an einer Lösung gearbeitet, die einerseits die Rückzahlungen an die Gebührenzahler, andererseits das Überleben der GMVA sichern soll. Es ist, sagen die Wirtschaftsbetriebe, nach monatelangen, sehr schwierigen Verhandlungen gelungen, eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu entwickeln. Denn bei dem Oberhausener Betrieb stand zwischenzeitlich eine mögliche Insolvenz und der Wegfall von 200 Arbeitsplätzen im Raum.
„Den jetzt gefundenen Lösungsweg haben wir im Gesellschafterkreis mühsam erarbeitet, er ist als ein Erfolg zu bezeichnen“, so Thomas Patermann, Sprecher des Vorstands der WBD: „Sollte die Umsetzung wie vereinbart gelingen, so erhalten die Gebührenzahler Ende dieses Jahres die ersten Rückzahlungen.“
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Doch so weit wie der Oberhausener Oberbürgermeister Daniel Schranz wollen sich die WBD nicht aus dem Fenster lehnen. Der erste Bürger der Nachbarstadt hat jetzt seinen Bürgern versprochen, dass ein Musterhaushalt mit vier Personen und einer 80 Liter-Tonne bei wöchentlicher Leerung mit 200 Euro Rückerstattung für die Jahre 2012 bis 2016 rechnen kann.
Prüfungen sollen bis August abgeschlossen sein
Zu solchen Aussagen lassen sich die Wirtschaftsbetriebe für die Duisburger Kunden nicht hinreißen, „da noch eine Vielzahl von Detailabstimmungen anstehen.“ Erst einmal geht es in Duisburg nur um die Gebührensatzung von 2012. Gegen diese hatten sieben Bürger geklagt, die - rein formaljuristisch - auch die einzigen sind, die einen Anspruch auf Erstattung haben.
Hier hatten die WBD in der Vergangenheit schon immer bekundet, allen Betroffenen das Geld erstatten zu wollen. Die Gebührenbescheide für die Folgejahre hatten die WBD unter Vorbehalt zugestellt, so dass alle Kunden von künftigen Erstattungen profitieren. Ob der gesamte Gebührenstreit sich in diesem Jahr regelt, oder ob nur Forderungen aus 2012 bedient werden, ist noch unklar.
Entgelte müssen von der Bezirksregierung geprüft werden
Diese weiteren Prüfungen, so der Zeitplan der WBD, sollen bis August abgeschlossen sein. Am 26. September wird sich der Stadtrat mit dem Thema beschäftigen. Zu dem Zeitpunkt soll das Gesamtpaket dann fertiggestellt sein.
Ein wesentlicher Knackpunkt bei den Prüfungen, ist die Prüfung der Entgelte seitens der Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf. Erst wenn diese Behörde die Entgelte geprüft hat, kann die exakte Gebührenbedarfsrechnung erfolgen. „Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht seriös zu sagen, wie hoch genau die Rückzahlung der Abfallgebühren für die Duisburgerinnen und Duisburger sein wird“, so die Wirtschaftsbetriebe.