Duisburg. . Die Oberhausener Müllverbrennungsanlage geht gerichtlich gegen erstes Urteil vor, um Verbrennungsentgelte nicht neu kalkulieren zu müssen.
Die Müllgebühren-Zahler müssen auf eine Neuberechnung ihrer Müllgebühren weiter warten. Die neuen – korrigierten – Bescheide für 2012 nach der erfolgreichen Klage gegen die Gebührenberechnung werden nicht wie von den Wirtschaftsbetrieben zunächst angekündigt im Herbst verschickt, sondern auf unbestimmte Zeit verschoben.
Grund: Die Oberhausener Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH (GMVA), Betreibergesellschaft der Verbrennungsanlage, hat rechtliche Schritte gegen das Urteil unternommen.
Oberhausener wollen Verbrennungsentgelte prüfen
Am 27. April 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den Klagen gegen die Abfallentsorgungsgebühren 2012 wie berichtet stattgegeben. Das OVG ließ eine Revision zu dieser Entscheidung nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung hat die GMVA jetzt fristgerecht Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Mit dieser Beschwerde will die GMVA doch erreichen, dass das Urteil für die Neukalkulation der Verbrennungsentgelte doch erneut geprüft wird.
Das Bundesverwaltungsgericht muss jetzt prüfen, ob die Revision zugelassen wird. In diesem Zeitraum der Prüfung können die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2012 noch nicht korrigiert werden.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg haben das Urteil anerkannt und keine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht