Duisburg. Die GMVA Oberhausen hat gegen das Urteil des OVG Münster zu den Müllgebühren 2012 Beschwerde eingelegt. Nun geht es vor das Bundesverwaltungsgericht.
In Geduld üben müssen sich die rund 70 000 Duisburger Kunden der Wirtschaftsbetriebe, die damit gerechnet haben, noch in diesem Jahr einen Teil ihrer Müllgebühren aus dem Jahr 2012 erstattet zu bekommen. Das wird nichts. Zwar haben die Wirtschaftsbetriebe das entsprechende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bereits Ende April anerkannt, und darüber hinaus versprochen, sich dafür einzusetzen, dass alle Duisburger Kunden von dem Urteil profitieren, nicht nur die sieben damaligen Kläger, doch sie haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht. In diesem Fall die Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage Oberhausen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in seinem Urteil gegen die Abfallgebührensatzung der Stadt aus dem Jahr 2012 ausdrücklich die Revision verneint. Die Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage hat gegen diese Nichtzulassung fristgerecht Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. Denn die GMVA hat wenig Lust auf eine neue, wie vom Gericht angeordnete, Neukalkulation ihrer Verbrennungsentgelte. Denn diese Entgelte werden zwangsläufig niedriger ausfallen als bisher. Unter anderem hatte das Oberverwaltungsgericht gerügt, dass die Energieverkäufe, mit denen die GMVA Geld verdient, nicht in die mindernd in die Berechnung eingeflossen sind.
Nun geht das Verfahren weiter seinen juristischen Gang und der kann dauern. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde wird gegen das Urteil für die Neukalkulation der Verbrennungsentgelte ein Antrag auf erneute Prüfung (Revision) gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht muss jetzt prüfen, ob die Revision zugelassen wird. In diesem Zeitraum der Prüfung können die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2012 noch nicht korrigiert werden. Ursprünglich war geplant worden, im Oktober, November neue Gebührenbescheide zu verschicken.
Bei Gericht sind noch Klagen gegen die Gebührensatzungen von 2013, 2014 und 2015 anhängig. Diese sind von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht betroffen. Allerdings ist bei diesen Rechtsstreits klar, dass alle Kunden von dem Urteil betroffen sind, weil seit 2013 die Gebührenbescheide immer unter Vorbehalt gestellt worden waren. Anders 2012. Hier sind rund 70 000 Gebührenbescheide rechtskräftig, würden normalerweise bei Erstattungen leer ausgehen. Doch das empfinden auch die WBD als unfair.