Duisburg. . Die Duisburgerin Hedwig M. (89) ist geistig und körperlich fit und möchte lieber zu Hause als in einem Heim leben – ihre Tochter ist dagegen.
Mit Seniorenheimen hat Hedwig M. (Name geändert) schlechte Erfahrungen gemacht. „Meine Schwester und meine Freundin waren im Heim und ihnen ist es dort nicht gut ergangen“, sagt die 89-Jährige. Ihre größte Sorge ist es daher, dass sie selbst einmal in einer solchen Einrichtung leben könnte. Umso vehementer wehrte sich die ältere Dame dagegen, als ihre Tochter sie nach einem Krankenhausaufenthalt in eine solche einweisen lassen wollte. „Ich bin geistig noch topfit und kann mich mit meinem Rollator selbstständig bewegen“, sagt die Duisburgerin. Dank Pflegestufe 2 komme zudem mehrmals am Tag ein Pflegedienst, der sie versorgt, eine Putzfrau mache alle zwei Wochen ihre Wohnung im Parterre sauber. „Und meine Nachbarn gehen für mich einkaufen“, sagt Hedwig M. „Ich lasse mich also nicht in ein Heim abschieben!“
Auch interessant
Bei der Pflege- und Seniorenberatung der Stadt sind solche Konflikte bekannt. „Dass Angehörige aber ausdrücklich gegen den Willen einer älteren Person vorgehen, kommt im Einzelfall vor, ist aber eher selten“, weiß Stadtsprecher Falko Firlus. Ältere Menschen wie Hedwig M. brauchen aber keine Angst haben, gegen ihren Willen „abgeschoben“ zu werden. Auch wenn sich ihre Angehörigen wohl meist nur um Mutter oder Vater sorgen, etwa dass sie in der Wohnung stürzen und sich schwer verletzen. Falko Firlus rät in allen Fällen: „Die Familie sollte sich erst einmal in Ruhe beraten lassen.“
Senioren bestimmen in der Regel selbst
Wann ist es ratsam, dass ältere Menschen in ein Seniorenheim umziehen und wer bestimmt das eigentlich? „Der ältere Mensch bestimmt dies grundsätzlich selbst, es sei denn, er ist nicht mehr in der Lage dazu“, erklärt Firlus. Besteht etwa eine Erkrankung, kommen andere, von ihm beauftragte Personen ins Spiel. Das können bevollmächtigte Angehörige, oder – wenn diese fehlen – andere Stellen wie gesetzlich beauftragte Betreuer sein. Diese gesetzliche Betreuung muss bei einem Gericht beantragt werden. Ein Amtsrichter und ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes besuchen den Betroffen dann, prüfen und beurteilen, ob eine solche Betreuung nötig ist. In solchen Fällen seien bereits im Vorfeld viele Fachpersonen beteiligt: Ärzte, Pflegedienst, Krankenhaus und -kasse.
An wen könnte sich Hedwig M. wenden, wenn sie Unterstützung braucht? „Hier sollte sicherlich der Pflegeberater der Pflegekasse hinzugezogen werden“, rät Falko Firlus. Erstabklärung in einem solchen Fall sowie in anderen Fragen zur Pflege und Betreuung leisten zudem die Mitarbeiter in den 23 Begegnungs- und Beratungszentren der fünf Wohlfahrtsverbände (Awo, Caritas, Diakoniewerk, DRK, Paritäten) in den Duisburger Ortsteilen.
Die Berater vom Fach können vielleicht nicht nur zwischen Mutter und Tochter vermitteln, sondern auch die Angst vor dem Leben in einem Seniorenheim nehmen.
Ansprechpartner in den Beratungszentren
Bei der Städtischen Hotline Call Duisburg unter 0203-94 000 werden Betroffene zum entsprechenden Beratungszentrum im Stadtteil weiterverbunden.
Eine Übersicht mit allen Angeboten und weitergehenden Infos zum Thema Pflege und Beratung für Senioren gibt es zudem auf der städtischen Homepage unter http://senioren.duisburg.de.