Bochum. Das neue Pflegestärkungsgesetz bietet Erkrankten und Angehörigen wichtige Hilfen im Alltag. Das wurde am Mittwoch bei der WAZ-Sprechstunde deutlich.

Rege genutzt wurde am Mittwoch die WAZ-Telefonsprechstunde zum neuen Pflegestärkungsgesetz. Gudrun Schoss (stellvertr. Leiterin der Diakonischen Dienste), Susanne Broszio (Leiterin der Station Südwest) und Dirk Nowaschewski (Gerontologischer Referent) beantworteten die Fragen zahlreicher Leser.

Wie berichtet, bietet das neue Pflegegesetz den Erkrankten und Angehörigen seit Januar deutliche Verbesserungen, etwa mehr Möglichkeiten bei der Tages- und Kurzzeitpflege. Die wünscht sich eine Anruferin, die selbst in Pflegestufe 1 ist und zunehmend Probleme hat, ihren dementen Mann zu betreuen. „Welche Chancen haben wir, Zuschüsse für Kurzzeit- und Tagespflege zu bekommen?“, fragte sie die Diakonie-Experten. Antwort: Durch das Pflegestärkungsgesetz gibt es dafür mehr Geld. Dringende Botschaft: sich informieren, bei der Pflegekasse nachfragen und die Anträge stellen.

In Pflegeheimen wird in der Regel kein Platz freigehalten

Hartnäckigkeit kann sich dabei auszahlen. Eine WAZ-Leserin benötigt eine Hüft-OP, schiebt sie aber vor sich her, bis bei ihrem dementen Ehemann eine Pflegestufe anerkannt und seine Betreuung gesichert ist. Weil der Mann bei der MDK-Prüfung plötzlich besser orientiert war, wurde die Pflegestufe abgelehnt. „Legen Sie Widerspruch ein“, rät das Diakonie-Trio.

Eine Seniorin aus Langendreer pflegt ihren Mann nach einem Schlaganfall. Sie sorgt sich: „Was passiert, wenn ich nicht mehr rüstig genug bin? Wo bekomme ich dann kurzfristig Hilfe?“ Sie erhält die Auskunft, dass ein Vorgespräch mit einem Pflegeheim ratsam ist, auch wenn in der Regel kein Platz freigehalten wird. Ambulante Pflege lasse sich hingegen kurzfristig organisieren und sei hier die beste Wahl.

Geld wird an anerkannte Dienste ausgezahlt

Nach dem neuen Gesetz steht Geld für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Einkaufen, Putzen, Begleitung beim Arztbesuch) zur Verfügung. Viele Anrufer wollen wissen, ob sie das Geld bekommen, wenn sie selbst die Leistung für Verwandte erbringen. Antwort: nein. Das Geld wird nicht an Pflegende, sondern nur an entsprechend anerkannte Dienste ausgezahlt.

Derweil macht CDU-Bundestagsabgeordnete Ingrid Fischbach auf den „Pflegeleistungs-Helfer“ aufmerksam. Damit Pflegebedürftige und deren Angehörige wissen, was das neue Gesetz bietet, hat das Bundesgesundheitsministerium einen Fragenkatalog entwickelt. So erfahren die Nutzer, welche Gelder ihnen zustehen und wie verschiedene Leistungen kombiniert werden können. Der Fragebogen ist online abzurufen auf www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeleistungshelfer.