Duisburg. . Im Juli hatte Rottweiler “Pascha“ in Duisburg ein zweijähriges Mädchen schwer verletzt. Davor gab es offenbar schon andere Beißvorfälle mit dem Hund.
Der Prozess um die lebensgefährliche Beißattacke von Rottweiler Pascha muss möglicherweise neu aufgerollt werden. Offenbar war der Angriff auf das zweijährige Mädchen im Juli 2015 nicht der erste Beißvorfall. So soll Pascha bereits vorher Kinder angegriffen haben.
Bei der Verhandlung am Amtsgericht beantragte der Anwalt der Nebenklage deshalb, das Verfahren auf schwere Körperverletzung auszuweiten und ans Schöffengericht zu verweisen. Darüber muss das Gericht nun entscheiden.
Hund hat Kind angefallen
Sollte sich dieser Tatbestand in der Verhandlung bestätigen, könnte den Angeklagten ein höheres Strafmaß drohen, das über dem liegt, zu dem das Amtsgericht die beiden Frauen verurteilen darf. Bislang wurde ihnen fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Der ein Jahre alte Hund "Pascha" hatte das Kind im vergangenen Juli auf dem Rheinuferdeich angefallen und ihm unter anderem große Teile der Kopfhaut abgerissen. Die Freundin der Halterin hatte "Pascha" am Tag der Beißattacke ohne Maulkorb und Leine Gassi geführt. Dies wäre erlaubt gewesen, wenn die Hundehalterin mit dem Tier Gassi gegangen wäre. Sie hatte eine Ausnahmegenehmigung. Die galt allerdings nicht für die Bekannte.
Das Tier ist bereits Mitte November nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster eingeschläfert worden. Zuvor hatte die Besitzrein um das Leben ihres Hundes gekämpft. Mit allen rechtlichen Mitteln versuchte sie den Tod des Hundes zu verhindern. Doch auch die letzte Instanz, das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, hatte ihren Eilantrag abgelehnt. (dpa/we)