„Pascha“ wird eingeschläfert. Das steht jetzt fest. Die Halterin (30) des Rottweilers, der im vergangenen Juli ein zweijähriges Mädchen am Rheindeich in Neuenkamp lebensgefährlich verletzte (wir berichteten mehrfach), hatte dies mit allen rechtlichen Mitteln zu verhindern versucht. Doch auch die letzte Instanz, das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, hat ihren Eilantrag abgelehnt. Die Stadt will den Hund „zeitnah“, so ein Sprecher,, durch einen Tierarzt einschläfern lassen. Einen konkreten Termin gebe es aber noch nicht.
Kind immer wieder attackiert
Der Fall sorgte und sorgt bundesweit für Schlagzeilen. Eine Bekannte (21) der Halterin ging am 6. Juli mit dem Hund Gassi, als der Vierbeiner sich losriss und zunächst dem Bruder (4) der Zweijährigen Schürfwunden an Rücken und Brust zufügte. Kurz darauf stürmte „Pascha“ auf den Vater, biss ihm ins Bein und attackierte dann immer wieder das Mädchen. Dem Kind wurden große Teile der Kopfhaut abgerissen, es erlitt zudem teils schwere Bisswunden an Ohren, Auge, Mund, Bauch und Beinen.
Die Stadt Duisburg hatte daraufhin auf Basis eines amtierärztlichen Gutachtens entschieden, dass der Vierbeiner sofort eingeschläfert werden muss. Daraufhin entbrannte eine hochemotionale Debatte zwischen Gegnern und Befürwortern. Die Hundehalterin wehrte sich auf juristischem Weg erst vor dem Verwaltungsgericht, das sich mit teils aufgebrachten Anrufern, mit Anhängern von „Pascha“ konfrontiert sah.
Der Vierbeiner musste nach laut Stadt „tumultartigen Szenen“ vor dem Duisburger Tierheim in ein anderes außerhalb der Stadt gebracht werden. Es gab eine viel beachtete Online-Petition, um das Leben von „Pascha“ zu retten, während andere darüber nur wütend den Kopf schüttelten und daran erinnerten, was der Hund dem kleinen Mädchen angetan hatte.
Für das Verwaltungs- und auch das Oberverwaltungsgericht ist aufgrund des Gutachtens klar, dass die von dem Rottweiler ausgehenden Gefahren seine Einschläferung rechtfertigen. Angesichts des drohenden immensen Schadens im Fall einer erneuten Beißattacke komme es auch nicht in Betracht, den Hund – wie von der Halterin vorgeschlagen – in die Hände einer Tierschutzeinrichtung zu geben. Eine Amtstierärztin hatte ein inadäquates beziehungsweise fehlgeleitetes Jagdverhalten festgestellt. Eine Beißhemmung habe während des über mehrere Minuten fortgesetzten Angriffs auf das Mädchen nicht bestanden. Der Rottweiler könne auch nicht mehr erfolgsversprechend therapiert werden.
Wie es dem Kind heute geht, ist nicht bekannt. Die Eltern haben über die Polizei gebeten, ihre Privatsphäre zu respektieren.