Duisburg. Ein Eilantrag sollte die Einschläferung des Rottweilers verhindern, der ein Kind lebensgefährlich verletzt hatte. Der Antrag wurde abgelehnt.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster ist endgültig: Rottweiler "Pascha", der am 6. Juli in Duisburg ein zweijähriges Mädchen angegriffen und schwer verletzt hatte, wird eingeschläfert. Die 30-jährige Besitzerin des Tieres hatte einen Eilantrag gegen die Einschläferung des Hundes gestellt, der allerdings erfolglos blieb. Das teilte das Oberverwaltungsgericht am Dienstagmorgen mit.
Tierärztin sieht keine Erfolgsaussichten durch Therapie
Die Stadt Duisburg ordnete die Einschläferung des Hundes an, der am Rheindeich ein Kind lebensgefährlich verletzt hatte. Der Rottweiler riss dem Mädchen große Teile der Kopfhaut ab, es erlitt zahlreiche Bisswunden im Gesicht, am Bauch und an den Beinen. Wie es dem Kind heute geht, ist nicht bekannt. Die Eltern haben über die Polizei gebeten, ihre Privatsphäre zu respektieren.
Die Hundehalterin wollte die Einschläferung zunächst mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhindern, der in erster Instanz abgelehnt wurde. Diese Entscheidung bestätigte nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster.
Die vom Rottweiler ausgehenden Gefahren würden eine Einschläferung rechtfertigen, entschied der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts. Die Halterin hatte vorgeschlagen, den Hund in die Hände einer Tierschutzeinrichtung zu geben. Das wurde vom Gericht abgelehnt, da im Fall einer weiteren Attacke auf Menschen mit immensem Schaden zu rechnen sei.
Die Kammer stützte sich bei ihrer Einschätzung auf das Gutachten einer Amtstierärztin. Die hatte bei dem Rottweiler ein fehlgeleitetes und inadäquates Jagdverhalten festgestellt, denn während des minutenlangen Angriffs auf das Mädchen habe keine Beißhemmung bei dem Hund bestanden. Eine Therapie, so die Amtstierärztin, sei nicht erfolgsversprechend. Gegen den Beschluss kann die Hundehalterin keinen Einspruch mehr einlegen.
Die Stadt Duisburg will den Hund „zeitnah“, so ein Sprecher,, durch einen Tierarzt einschläfern lassen. Einen konkreten Termin gebe es aber noch nicht.
Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung
Die Hundehalterin (30) und die 21-Jährige, die „Pascha“ nicht im Zaum halten konnte, müssen sich am Montag, 7. Dezember, wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Duisburger Amtsgericht verantworten.
Der Rottweiler hatte am besagten Tag keinen Maulkorb getragen. Dies wäre auch nicht erforderlich gewesen, wenn die Hundehalterin mit dem Tier Gassi gegangen wäre. Sie hatte eine Ausnahmegenehmigung. Die galt allerdings nicht für die Bekannte, die den Vierbeiner ausführte und nicht beherrschen konnte.