Duisburg. Besitzerin des Rottweilers, der eine Zweijährige schwer verletzt hatte, klagt gegen Einschläferung. Staatsanwaltschaft prüft Anklage gegen Hundehalterin.
Die Besitzerin des Rottweilers „Pascha“, der am 6. Juli ein zweijähriges Mädchen am Rheinufer in Neuenkamp angegriffen und schwer verletzt hatte (wir berichteten), kämpft gerichtlich um ihren Hund. Die Stadt hatte auf der Basis eines tierärztlichen Gutachtens entschieden, dass der Vierbeiner der Duisburgerin (30) eingeschläfert werden muss. Und zwar sofort.
Dagegen wehrt sich die 30-Jährige. Sie hat beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Eilantrag gestellt und gleichzeitig Klage gegen die Verfügung der Stadt eingereicht. Über den Eilantrag, um Aufschub im Verfahren zu erreichen, entscheidet die zuständige 18. Kammer nach Angaben der Sprecherin Nicola Haderlein spätestens im Lauf der kommenden, gegebenenfalls aber auch noch in dieser Woche. Sollte das Gericht ihren Antrag ablehnen, könnte die Hundehalterin vor die letzte Instanz, das Oberverwaltungsgericht Münster, ziehen. Diese Möglichkeit gäbe es im umgekehrten Fall entsprechend auch für die Stadt.
"Wir müssen das ausblenden"
Bis dahin bleibt „Pascha“ auf jeden Fall am Leben. Der Rottweiler ist in einem Tierheim untergebracht – allerdings nicht mehr in Duisburg, nachdem es dort vor dem Heim laut einer Sprecherin zu „tumultartigen Szenen“ gekommen war. Seitdem bekannt geworden ist, dass der Hund eingeschläfert werden soll, liefern sich Befürworter und Gegner einen verbalen Schlagabtausch.
Auch interessant
In einem aktuellen Leserbrief an die Duisburger Redaktion fordert etwa ein Diplom-Ingenieur aus Olpe, „Pascha“ noch ein zweite Chance zu geben. Es gibt eine Online-Petition mit dem Ziel, „Pascha“ zu retten. Und sogar das Verwaltungsgericht sieht sich mit teils aufgebrachten Anrufern konfrontiert, auch mit Anfragen von Tierheimen und Hundeliebhabern, die den Vierbeiner aufnehmen wollen. „Wir müssen das ausblenden“, stellte die Gerichtssprecherin klar. „Wir haben nur über das Verfahren auf den rechtlichen Grundlagen zu entscheiden.“
Verfolgt und attackiert
Die Staatsanwaltschaft hat bald zu entscheiden, ob gegen die Hundehalterin Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben wird. Ihre Verteidiger haben derzeit Akteneinsicht. An jenem Montagnachmittag ging eine Bekannte der 30-Jährigen mit dem Rottweiler Gassi, der in diesem Fall einen Maulkorb hätte tragen müssen. Tat er aber nicht, riss sich nach Angaben der Polizei von der Leine, rannte vom Deich in Richtung Rheinufer, direkt auf eine Gruppe mehrerer Kinder und Erwachsener zu, um schließlich eine Zweijährige zu verfolgen und zu attackieren.
Wie es der Zweijährigen inzwischen geht, ist nicht bekannt. Die Eltern haben über die Polizei gebeten, ihre Privatsphäre zu respektieren.