Duisburg. Der Rottweiler, der Anfang Juli ein zweijähriges Mädchen in Duisburg angefallen und lebensbedrohlich verletzt hat, soll eingeschläfert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Eilverfahren entschieden.
Knapp einen Monat nach der Beiß-Attacke auf ein zweijähriges Mädchen in Duisburg soll Rottweiler "Pascha" eingeschläfert werden. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden und damit den Antrag der Hundehalterin gegen die Anordnung der Stadt Duisburg abgelehnt.
Die Stadt Duisburg hatte die Einschläferung des Hundes nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes verfügt. Diese Anordnung sah die Kammer als rechtmäßig an: "Das Gericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass den Gefahren, die aufgrund dieses Vorfalls von dem Rottweiler ausgehen, nur mit einer Einschläferung begegnet werden kann", heißt es in der Begründung.
"Fehlgeleitetes und inadäquates Jagdverhalten"
Dabei stütze sich das Gericht auf ein amtstierärztliches Gutachten, das darlege, "dass der Rottweiler ein fehlgeleitetes und inadäquates Jagdverhalten sowie eine mangelnde Beißhemmung aufweist". Der 13 Monate alte Hund habe unvermittelt und ohne Droh- und Warnsignale angegriffen und sich bei der länger dauernden Attacke auch nicht von weiteren Angriffen auf das schon verletzte Mädchen abbringen lassen.
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Aus dem Gutachten ergibt sich laut Gericht zudem, dass eine Therapie des Hundes aufgrund seines Alters nicht (mehr) erfolgversprechend sei. Das gelte auch für den Fall, dass sein Verhalten zum Teil auf eine Erkrankung zurückzuführen ist, die irreparable Hirnschäden hervorrufe. "Weniger einschneidende Maßnahmen als die Einschläferung scheiden im Hinblick auf die von dem Rottweiler ausgehende Gefahr aus", so das Gericht.
Schwere Bisswunden am Kopf
Die Stadt Duisburg hatte "Pascha" am 6. Juli sichergestellt, nachdem er sich beim Ausführen durch eine Bekannte der Hundehalterin von der Leine gerissen und eine Familie am Rheindeich in Duisburg angegriffen hatte. Das Tier stürzte sich auf ein zweijähriges Mädchen und biss ihm große Teile der Kopfhaut samt Haaren ab. Zudem erlitt das Kind teils schwere Bisswunden an Ohren, Auge, Mund, Bauch und Beinen. Wie es der Kleinen aktuell geht, ist nicht bekannt. Die Eltern haben über die Polizei gebeten, ihre Privatsphäre zu respektieren.
Laut Staatsanwaltschaft Duisburg ist noch nicht geklärt, ob Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die 30-jährige Hundehalterin und ihre 21-jährige Bekannte, die mit dem Hund Gassi ging, erhoben wird. Das werde derzeit weiterhin geprüft. Laut Ordnungsamt der Stadt Duisburg hätte die junge Frau den Rottweiler nur mit Maulkorb ausführen dürfen.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann die Hundehalterin noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. (soho/we)