Duisburg. Adolf Sauerland kann die Justiz wegen der Loveparade nicht mehr anklagen. Andere Beschuldigte wie Wolfgang Rabe könnten noch belangt werden.

Die Verjährungsfristen im Strafverfahren zur Loveparade-Katastrophe sind noch nicht für alle Beteiligten abgelaufen. Darauf wies nun die Staatsanwaltschaft Duisburg hin. Fest steht, dass der frühere Oberbürgermeister Sauerland und Veranstalter Schaller nicht mehr belangt werden können. „Sie zählen zu jener Gruppe, gegen die die Staatsanwaltschaft nach den Ereignissen bei der Loveparade 2010 keine Ermittlungen eingeleitet hatte“, erklärte Anna Christiana Weiler, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft.

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Es habe bei dieser Gruppe keine Anhaltspunkte auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben. „Mit Ablauf des 27. Juli 2015 trat für diesen Personenkreis die strafrechtliche Verjährung ein“, so Weiler. Die Frist war an diesem Tag abgelaufen, weil das letzte der insgesamt 21 Opfer der Katastrophe am 28. Juli 2010 verstorben war. „Die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist beträgt bei den in Betracht kommenden Delikten der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt jeweils fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Eintritt der Verletzungen bzw. des Todes des Opfers“, erklärt die Staatsanwältin.

Verjährung erst im Januar 2016

Eine zweite Gruppe seien jene Personen, so Weiler, gegen die zunächst Ermittlungen aufgenommen wurden, das Ermittlungsverfahren dann aber eingestellt wurde. Dazu gehört etwa Ordnungsdezernent Rabe, der leitende Polizist dieses Einsatzes, drei leitende Mitarbeiter des Ordnungsamtes sowie der so genannte „Crowd-Manager“ des Veranstalters. Bei ihnen allen wurde die Verjährung aufgrund verschiedener Gründe unterbrochen. Dazu zählen etwa Vernehmungen oder Durchsuchungsmaßnahmen. „Die Verjährung für diesen Personenkreis tritt erst im Januar 2016 ein“, so Weiler.

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Von Felix Laurenz, Peter Sieben

Die dritte Gruppe bilden die zehn Angeschuldigten – darunter sechs städtische Mitarbeiter und vier des Loveparade-Veranstalters Lopavent. Gegen sie hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg am 10. Februar 2014 Anklage erhoben. Sie bedeutet ebenfalls eine Unterbrechung der Verjährung, so dass die fünf Jahre für die Angeschuldigten von da an von Neuem anlaufen. Die Staatsanwaltschaft stellte zudem klar, dass eine Verjährung nach fünf Jahren nicht erst zum Jahresende eintritt – also zum 31.Dezember 2015. Das sei im Zivilrecht so, im Strafrecht werde taggenau gerechnet.

Keine Verlängerung der Verjährung

In einem Leserbrief hatte ein Leser geschrieben, dass „eine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung vorliege, die zudem auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen langer Ermittlungen einmalig um die Hälfte der Verjährungsfrist – hier also zweieinhalb Jahre – verlängert werden“ könne.

Nacht der 1000 Lichter in Duisburg

Ein Lichtermeer für die Toten der Loveparade 2010: Fünf Jahre...
Ein Lichtermeer für die Toten der Loveparade 2010: Fünf Jahre... © dpa
... nach dem tödlichen Gedränge auf der Techno-Party...
... nach dem tödlichen Gedränge auf der Techno-Party... © dpa
... haben die Hinterbliebenen und Verletzten am Vorabend des Jahrestags an jene 21 Menschen erinnert, die genau an dieser Stelle ihr Leben verloren. An der Rampe,...
... haben die Hinterbliebenen und Verletzten am Vorabend des Jahrestags an jene 21 Menschen erinnert, die genau an dieser Stelle ihr Leben verloren. An der Rampe,... © Ralf Rottmann/Funke Foto Services
... die am 24. Juli 2010 Zu- und Ausgang fürs Loveparade-Gelände auf dem alten Güterbahnhof war,...
... die am 24. Juli 2010 Zu- und Ausgang fürs Loveparade-Gelände auf dem alten Güterbahnhof war,... © Ralf Rottmann/Funke Foto Services
... trafen sie sich wie in den Vorjahren zum stillen Gedenken. Zur Rampe...
... trafen sie sich wie in den Vorjahren zum stillen Gedenken. Zur Rampe... © Ralf Rottmann/Funke Foto Services
... kamen die Besucher damals durch einen Tunnel - an dessen Ausgang bildete sich am Nachmittag das tödliche Gedränge.
... kamen die Besucher damals durch einen Tunnel - an dessen Ausgang bildete sich am Nachmittag das tödliche Gedränge. © Ralf Rottmann/Funke Foto Services
13 Frauen und acht Männer starben, mehr als 500 weitere wurden verletzt.
13 Frauen und acht Männer starben, mehr als 500 weitere wurden verletzt. © Ralf Rottmann/Funke Foto Services
An der Unglücksstelle erinnert seit dieser Woche eine neue Gedenkplatte des Duisburger Künstlers Rüdiger R. Lorenzo Eichholtz an die Toten. Der Satz...
An der Unglücksstelle erinnert seit dieser Woche eine neue Gedenkplatte des Duisburger Künstlers Rüdiger R. Lorenzo Eichholtz an die Toten. Der Satz... © Ralf Rottmann/Funke Foto Services
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... "Liebe hört niemals auf" in sieben Sprachen - den Muttersprachen der Gestorbenen - soll den Trauernden Trost zusprechen. Über dem Trauerort... © Ralf Rottmann/Funke Foto Services
... wurden zudem acht Nationalfahnen gehisst.
... wurden zudem acht Nationalfahnen gehisst. © Ralf Rottmann/Funke Foto Services
Auf der Treppe an der Seite der Rampe...
Auf der Treppe an der Seite der Rampe... © dpa
... stellten Angehörige 21 Blumentöpfe ab. Jeder Topf steht symbolisch für ein Todesopfer. Am Ort der Massenpanik...
... stellten Angehörige 21 Blumentöpfe ab. Jeder Topf steht symbolisch für ein Todesopfer. Am Ort der Massenpanik... © dpa
... legten Menschen zudem Blumensträuße und Kerzen nieder oder stellten Fotos ihrer Angehörigen auf. Einige weinten. Andere...
... legten Menschen zudem Blumensträuße und Kerzen nieder oder stellten Fotos ihrer Angehörigen auf. Einige weinten. Andere... © Ralf Rottmann/Funke Foto Services
... suchten Trost durch Gespräche oder Umarmungen.
... suchten Trost durch Gespräche oder Umarmungen. © Ralf Rottmann/Funke Foto Services
Die juristische Aufarbeitung der Katastrophe...
Die juristische Aufarbeitung der Katastrophe... © dpa
... ist auch fünf Jahre danach noch lange nicht abgeschlossen - noch ist nicht einmal klar, ob es überhaupt zu einem Strafprozess gegen die Verantwortlichen kommt.
... ist auch fünf Jahre danach noch lange nicht abgeschlossen - noch ist nicht einmal klar, ob es überhaupt zu einem Strafprozess gegen die Verantwortlichen kommt. © imago/Revierfoto
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Das stimmt nicht, sagt die Staatsanwaltschaft Duisburg. Diese Regelung gelte nur für die Vollstreckungsverjährung, das heißt: für Personen, die bereits verurteilt wurden.