Duisburg. Adolf Sauerland kann die Justiz wegen der Loveparade nicht mehr anklagen. Andere Beschuldigte wie Wolfgang Rabe könnten noch belangt werden.
Die Verjährungsfristen im Strafverfahren zur Loveparade-Katastrophe sind noch nicht für alle Beteiligten abgelaufen. Darauf wies nun die Staatsanwaltschaft Duisburg hin. Fest steht, dass der frühere Oberbürgermeister Sauerland und Veranstalter Schaller nicht mehr belangt werden können. „Sie zählen zu jener Gruppe, gegen die die Staatsanwaltschaft nach den Ereignissen bei der Loveparade 2010 keine Ermittlungen eingeleitet hatte“, erklärte Anna Christiana Weiler, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft.
Auch interessant
Es habe bei dieser Gruppe keine Anhaltspunkte auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben. „Mit Ablauf des 27. Juli 2015 trat für diesen Personenkreis die strafrechtliche Verjährung ein“, so Weiler. Die Frist war an diesem Tag abgelaufen, weil das letzte der insgesamt 21 Opfer der Katastrophe am 28. Juli 2010 verstorben war. „Die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist beträgt bei den in Betracht kommenden Delikten der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt jeweils fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Eintritt der Verletzungen bzw. des Todes des Opfers“, erklärt die Staatsanwältin.
Verjährung erst im Januar 2016
Eine zweite Gruppe seien jene Personen, so Weiler, gegen die zunächst Ermittlungen aufgenommen wurden, das Ermittlungsverfahren dann aber eingestellt wurde. Dazu gehört etwa Ordnungsdezernent Rabe, der leitende Polizist dieses Einsatzes, drei leitende Mitarbeiter des Ordnungsamtes sowie der so genannte „Crowd-Manager“ des Veranstalters. Bei ihnen allen wurde die Verjährung aufgrund verschiedener Gründe unterbrochen. Dazu zählen etwa Vernehmungen oder Durchsuchungsmaßnahmen. „Die Verjährung für diesen Personenkreis tritt erst im Januar 2016 ein“, so Weiler.
Auch interessant
Die dritte Gruppe bilden die zehn Angeschuldigten – darunter sechs städtische Mitarbeiter und vier des Loveparade-Veranstalters Lopavent. Gegen sie hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg am 10. Februar 2014 Anklage erhoben. Sie bedeutet ebenfalls eine Unterbrechung der Verjährung, so dass die fünf Jahre für die Angeschuldigten von da an von Neuem anlaufen. Die Staatsanwaltschaft stellte zudem klar, dass eine Verjährung nach fünf Jahren nicht erst zum Jahresende eintritt – also zum 31.Dezember 2015. Das sei im Zivilrecht so, im Strafrecht werde taggenau gerechnet.
Keine Verlängerung der Verjährung
In einem Leserbrief hatte ein Leser geschrieben, dass „eine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung vorliege, die zudem auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen langer Ermittlungen einmalig um die Hälfte der Verjährungsfrist – hier also zweieinhalb Jahre – verlängert werden“ könne.
Nacht der 1000 Lichter in Duisburg
Das stimmt nicht, sagt die Staatsanwaltschaft Duisburg. Diese Regelung gelte nur für die Vollstreckungsverjährung, das heißt: für Personen, die bereits verurteilt wurden.