Duisburg. . Ein 40-jähriger Mann muss sich vor dem Landgericht in Duisburg verantworten, weil er den kleinen Sohn seiner Freunde mehrfach missbraucht haben soll.
Mit einem traurigen Fall muss sich derzeit das Landgericht Duisburg befassen: Der gute Freund der Familie durfte auf einen damals sieben Jahre alten Jungen aufpassen und soll das in ihn gesetzte Vertrauen auf schändliche Weise missbraucht haben. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs steht der 40-Jährige nun vor der Jugendkammer des Landgerichts, in deren Zuständigkeit das Verfahren als so genannte Jugendschutzsache fällt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Angeklagte zwischen Januar und Juli 2008 in mindestens sieben Fällen dem Kind sexuell näherte. Der heute in Werne lebende Mann soll die Taten vor allem in seiner damaligen Duisburger Wohnung begangen haben. Er war mit der Familie des Kindes befreundet, das sich insbesondere dann, wenn die Mutter des Jungen verhindert war, in seiner Wohnung aufhielt und gelegentlich auch bei ihm übernachtete.
In einem Maisfeld vergewaltigt
Der erste Fall soll sich ereignet haben, als das halb nackte Kind gemeinsam mit dem Angeklagten auf dem Bett lag und einen Horror-Film ansah. Bei einer anderen Gelegenheit soll der Angeklagte das Kind von der Schule abgeholt haben und unterwegs an einem Maisfeld angehalten haben. Den Blicken fremder entzogen, soll er den Jungen vergewaltigt haben.
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Der 40-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Der heute 15 Jahre alte Zeuge bestätigte Teile der Anklageschrift in seiner Zeugenaussage, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Zwei Gutachterinnen bestätigten dem Gericht, dass der Zeuge keine psychischen Auffälligkeiten aufweist und seine Angaben glaubhaft sind.
Für das Verfahren sind in der ersten Augustwoche zwei weitere Verhandlungstage geplant. Der Angeklagte muss sich wegen ähnlicher Vorwürfe auch vor dem Amtsgericht Dortmund verantworten. Dort wird ihm zur Last gelegt, sich noch nach der Anklageerhebung in Duisburg an der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen zu haben. Einen Teil dieser Vorwürfe hat er eingeräumt.