Bochum. . Ein 37-Jähriger ist vom Vorwurf, eine 16-Jährige vergewaltigt zu haben, freigesprochen worden. Zu einer Haftstrafe wurde er trotzdem verurteilt.

Die Strafe lag weit unter den vom Staatsanwalt geforderten sieben Jahren Haft. Trotzdem war der 37-jährige Bochumer, dem sehr schwere Sexualverbrechen vorgeworfen waren, so aufgebracht, dass er nachher in heißblütigem Zorn zahlreiche Beschimpfungen und Verwünschungen aus dem Gossenvokabular in Richtung der 3. Strafkammer durch die Gerichtsflure brüllte.

Der berufslose Mann, der ähnlich wie sein Opfer in schwierigen Verhältnissen aufwuchs, ist seit seiner Jugend schon 28-mal verurteilt worden: wegen Diebstahls, Beleidigungen, Raubtaten, Körperverletzung, Drogen. Insgesamt verbrachte er bereits einige Jahre im Knast. Im vorigen November wurde er dann erneut straffällig. Er lud eine 16-jährige Essenerin, die er im Internet kennengelernt hatte, in seine Wohnung in die westliche Innenstadt ein. Mit einer Rose holte er die Jugendliche am Hauptbahnhof ab. „Das musste schiefgehen - und ist gründlich schiefgegangen“, sagte Richter Johannes Kirfel am Mittwoch in der Urteilsbegründung.

„Hängt mich doch hier auf!“

Die ursprüngliche Anklage warf dem Angeklagten vor, die junge Frau drei Tage lang in seiner Wohnung festgehalten, mit Marihuana versorgt, misshandelt und fünfmal vergewaltigt zu haben, teilweise auf ganz besonders demütigende Weise. Der 37-Jährige gab nur das Drogendelikt und eine Ohrfeige zu, mehr nicht. Zwar habe er mit der 16-Jährigen Sex gehabt, aber dies sei einvernehmlich passiert.

Und tatsächlich: Anders als der Staatsanwalt, der nach viermonatiger Verhandlung zumindest eine Vergewaltigung für erwiesen hielt, konnte das Gericht die Hauptvorwürfe nicht bestätigen, aus Mangel an Beweisen. An vier Tagen hatten die Richter die Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. „Ich weiß nicht mehr“, hatte sie oft gesagt.

Trotzdem wurde der Angeklagte zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Laut Urteil hatte er die Frau nicht nur einmal geohrfeigt, sondern mehrfach geschlagen. Vor allem aber habe er ihr eine brennende Zigarette und einen heißen Feuerzeugaufsatz aufs Bein gedrückt. Der Angeklagte war außer sich vor Wut über die Haftstrafe. Mehrfach unterbrach er den Richter auf wüste Weise. „Hängt mich doch hier auf!“ höhnte er einmal. Ein Psychiater hielt ihn trotzdem für psychisch gesund und schuldfähig. Sechs Monate saß er in U-Haft. Im April kam er unter Auflagen frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.