Duisburg. Ex-Gebag-Chef Dietmar Cremer soll nach dem Küppersmühlen-Skandal einen hohen Schadenersatz zahlen. Doch er soll mittellos sein. Was die Duisburger Immobilientochter tut, um trotzdem ihr Geld zu bekommen.

Mit einem Vergleich will sich die städtische Wohnungstochter Gebag nach WAZ-Informationen mit ihrem Ex-Vorstand Dietmar Cremer einigen. So soll offenbar verhindert werden, dass die Gebag trotz der Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe gegen Cremer aus dem Küppersmühlen-Desaster doch wieder Pensionszahlungen von monatlich 19.000 Euro leisten muss.

Die Rechtslage ist verzwickt: 2012 hatte die Gebag ihre üppigen Pensionszahlungen an den nach dem Museumsskandal in den Zwangsruhestand geschickten Ex-Vorstandschef wegen der Schadensersatzforderungen gestoppt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Cremer dann wegen Pflichtverletzungen beim gescheiterten Museumsanbau zur Zahlung von 7,3 Millionen Euro.

Ex-Gebag-Chef gilt als mittellos - er könnte Privatinsolvenz beantragen

Von dem Geld wird die Gebag wohl nichts sehen. Cremer soll nach eigenen Angaben weitgehend mittellos sein. Aus Gebag-Sicht gilt er mit geringsten Bezügen als zahlungsunfähig und könnte Privatinsolvenz beantragen. Dies würde für die Gebag zum Risiko werden: Trotz ihrer Schadensersatzansprüche müsste sie unter Umständen für fünf Jahren die vollen Pensionssätze an einen Insolvenzverwalter zahlen. Mehr noch: Nach den fünf Jahren bestünde nach dieser sogenannten „Wohlverhaltensphase“ das Risiko, dass die Gebag ihre Schadensersatzansprüche verliert und Cremer sogar die Pension wieder zustände.

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Deshalb tendiert die Gebag zu einem Vergleich, der u.a. eine monatliche Zahlung von 1380 Euro (Pfändungsfreibetrag abzüglich von anderen Einkünften) an Cremer vorsieht, der dafür auf weitere Ansprüche gegenüber der Gebag verzichtet. Absegnen müsste der Rat diesen Vergleich, deshalb informierte Gebag-Chef Wortmeyer am Mittwoch die Politik über das kniffelige Verfahren.

Gerichtsverfahren gegen ehemaligen Duisburger Baudezernenten stockt

Offen ist, wie der Stand der Dinge bei der anderen „Küppersmühle-Sünderin“, der 2012 fristlos entlassenen Gebag-Chefin Marianne Wolf-Kröger, ist. Sie war 2014 zu einer Schadensersatzzahlung von 5,7 Millionen Euro verurteilt worden. Noch nicht entschieden ist das Gerichtsverfahren gegen den dritten, nicht hauptamtlichen Gebag-Vorstand, den einstigen städtischen Baudezernenten Jürgen Dressler. Hier fordert die Gebag Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro.