Prozess gegen Duisburger Ex-Dezernenten Dressler stockt
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Duisburg. . Als Duisburger Planungsdezernent war Jürgen Dressler qua Amt Mitglied im Vorstand der städtischen Baugesellschaft Gebag. Die macht ihn nun mitverantwortlich für das teure Debakel bei der Museumserweiterung Küppersmühle am Innenhafen. Doch der Prozess stockt.
Der Prozess der Gebag gegen das frühere Vorstandsmitglied Jürgen Dressler hängt im Dickicht der Zivilprozessordnung fest. Daran ändert auch ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf wenig, der jetzt einen Befangenheitsantrag gegen Duisburger Handelsrichter zurück wies.
Im Zusammenhang mit dem Debakel des gescheiterten Ausbaus des Museums Küppersmühle am Innenhafen hat die städtische Tochter Gebag ihren früheren dreiköpfigen Vorstand auf Schadenersatz verklagt. Vorstandschef Dietmar Cremer und Vorstandsmitglied Marianne Wolf-Kröger wurden bereits (wie berichtet) vom Landgericht zur Haftung in insgesamt zweistelliger Millionenhöhe verurteilt. Nicht ganz so gut voran kommt der Prozess gegen den früheren Duisburger Planungsdezernten voran, der dem Vorstand der Gemeinnützigen Baugesellschaft qua Amt angehörte. Der Streitwert in dem gegen ihn geführten Zivilprozess beläuft sich inzwischen auf 5,7 Millionen Euro.
Verfahren durch Befangenheitsanträge ausgebremst
Dresslers Anwälte bremsten das Zivilverfahren allerdings durch eine Reihe von Befangenheitsanträgen aus. Nacheinander wurden sämtliche sechs Kammern für Handelssachen des Landgerichts Duisburg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, weil angeblich immer irgendeiner der ehrenamtlichen Handelsrichter beruflich oder geschäftlich mit der Gebag, der Sparkasse oder der Stadt zu tun hatte.
Den jüngsten dieser Anträge wies das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt als unbegründet zurück. In diesem Fall waren konkret drei einer Kammer angehörende Handelsrichter abgelehnt worden. Anlass zur Befangenheit sahen die Oberrichter bei ihnen aber nicht.
Nun läuft die Mühle rückwärts: Nacheinander müssen die Kammern für Handelssachen darüber entscheiden, ob die jeweils zuvor abgelehnte Kammer befangen sein könnte. Der Zivilprozess gegen Dressler wird deshalb voraussichtlich frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2015 beginnen. Man darf gespannt sein, ob Dressler nun zuerst als Beklagter im Zivilverfahren auftreten wird oder als Angeklagter im Loveparade-Prozess.
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