Duisburg. In dem Café in Duisburg-Hochfeld ging es zu wie in einem holländischen Coffeeshop. Allerdings nur einige Wochen. Bis zu 1000 Kunden besuchten das Lokal, um sich mit Drogen zu versorgen. Jetzt wurde ein 45-Jähriger wegen Beihilfe vom Landgericht Duisburg zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Mit einem vergleichsweise milden Urteil kam jetzt ein 45-jähriger Mülheimer vor dem Landgericht Duisburg am König-Heinrich-Platz davon. Wegen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln wurde er zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Der 45-Jährige hatte bei einem schwunghaften Drogenhandel mitgeholfen, in dessen Mittelpunkt ein Café unter den Arkaden der Wanheimer Straße in Duisburg-Hochfeld gestanden hatte. Dort waren Anfang 2012 Kunden, ganz wie in einem holländischen Coffeeshop, mit Drogen versorgt worden. Bis zu 1000 Käufer waren täglich in dem Lokal aufmarschiert, weil sich schnell herumsprach, dass dort Marihuana guter Qualität zu fairen Preisen zu erstehen war.
60 Kilo Drogen
60 Kilo wurden auf diese Weise innerhalb von nicht einmal drei Wochen an die Kunden gebracht. Bei der letzten Kurierfahrt, mit der am 10. Februar 2012 rund 20 Kilo Rauschgift aus den Niederlanden per Auto eingeschmuggelt worden waren, schlug die Polizei zu, die dem munteren Treiben bereits einige Zeit zusah.
Der 45-jährige Mülheimer war in dem kriminellen Unternehmen nur mit einer untergeordneten Aufgabe betraut gewesen: Er lagerte die Drogen in einer Garage in Duisburg-Duissern zwischen und portionierte sie für den Verkauf. Sein Lohn betrug insgesamt 8000 Euro – die am Ende beschlagnahmt wurden.
Geständnis im Drogenprozess
Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte hatte ein rückhaltloses Geständnis abgelegt. Während die Haupttäter bereits vor geraumer Zeit vom Landgericht zu Haftstrafen von bis zu knapp sieben Jahren verurteilt worden waren, wurde sein Tatbeitrag am Ende des zweitägigen Prozesses nur als Beihilfe gewertet.
Ob und wann der Angeklagte die Strafe antreten wird, ist höchst ungewiss. Der Familienvater ist schwer krebskrank, war erst unmittelbar vor dem Verfahren erneut operiert worden. Als Folge von Therapien leidet er außerdem an einer Schädigung des Hauptnervenkanals am Rückgrat.