Duisburg. Mehrfach hat ein 13-Jähriger seinen Onkel gefragt, ob er auch einmal Heroin rauchen dürfe. Irgendwann gab der drogensüchtige Verwandte dann nach. Dafür musste sich der 29-Jährige jetzt in Duisburg vor Gericht verantworten. „Es war ein dummer Riesenfehler“, sagte er aus. Das sah die Kammer auch so.
Mit einer unfassbaren und in ihrer Konsequenz kaum absehbaren Tat hatte es am Montag das Amtsgericht Stadtmitte zu tun: Ein 29-jähriger Drogensüchtiger hatte im Mai 2013 seinen 13-jährigen Neffen Heroin rauchen lassen. Die Strafe dafür fiel deutlich aus: Wegen Abgabe von Betäubungsmitteln verurteilte das Schöffengericht den Mann zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis.
Der Angeklagte legte ein rückhaltloses Geständnis ab. „Ich habe es getan. Es war ein dummer Riesenfehler.“ Der 29-jährige Meidericher konsumiert seit seiner Jugend Drogen, ist seit drei Jahren abhängig vom Heroin. Er habe auch immer offen vor seinem Neffen konsumiert, wenn der zu Besuch in seiner Wohnung war, gab der Angeklagte zu. Mehrfach habe der Junge, der den Onkel offenbar bewunderte und als Vorbild ansah, danach gefragt, ob er auch einmal dürfe. „Irgendwann habe ich nachgegeben. Ich weiß auch nicht, welcher Teufel mich dabei geritten hat.“
Drastische Strafe gefordert
Der Mutter des Jungen und Schwester des Angeklagten, war an dem 13-Jährigen dessen seltsames Gebaren aufgefallen. Ein Blick in den digitalen Schriftverkehr des Teenagers mit seinem Onkel brachte die traurige Wahrheit ans Licht.
Die Staatsanwältin forderte eine drastische Strafe. „Wenn sie ihr eigenes Leben ruinieren, ist das ihre Sache“, so die Anklagevertreterin Richtung Anklagebank. „Aber nicht das eines Kindes.“
Keine Bewährungschance
Vergeblich forderte der Verteidiger eine weitere Bewährungschance für seinen Mandanten, der sich inzwischen um eine Therapie bemühe und „weil ich der Überzeugung bin, dass der Justizvollzug nichts zur Lösung seine Probleme beitragen kann.“
Dass Schöffengericht verhängte zuletzt die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe. Neben einer günstigen Sozialprognose bedürfe es besonderer Umstände in der Persönlichkeit des Täters oder der Tat, um eine mehr als zwölfmonatige Strafe zur Bewährung auszusetzen, erklärte die Vorsitzende. „Nichts davon ist hier erkennbar“, so die Richterin in der Urteilsbegründung.
Strafschärfend wertete das Gericht dabei auch den Umstand, dass der 29-Jährige bereits mehrfach wegen Drogendelikten vorbestraft war und zur Tatzeit schon unter Bewährung stand. Seine Strafe wird sich deshalb voraussichtlich noch um rund ein Jahr verlängern.