Duisburg. In der Hoffnung, dass weiche Drogen legalisiert würden, baute ein 31-Jähriger in einer Duisburger Wohnung Marihuana an. Als der Mann zusammen mit Freunden das Plantagenzubehör aus der Wohnung schaffte, wurde er festgenommen. Jetzt kam es für den Hildener zum Prozess.

Eine originelle, dafür aber kriminelle Geschäftsidee hatte im Frühjahr ein 31-jähriger Hildener: Weil er auf die bevorstehende Legalisierung so genannter weicher Drogen hoffte, mietete er in Duisburg eine Wohnung an, um dort Marihuana anzubauen. Die Plantage flog beim Abbau auf. Vor dem Landgericht Duisburg kam der Mann am Freitag mit drei Jahren Gefängnis davon.

Im März hatte der selbstständige Vermögensberater und Immobilienmakler die Wohnung an der Alsenstraße in Untermeiderich angemietet und ein umfangreiches Equipment aufgebaut: Ventilatoren, Wärmelampen und Luftfilter ließen die rund 100 Marihuana-Pflänzchen prächtig gedeihen. Ende Mai wurde geerntet. Als der 31-Jährige mit Hilfe von Freunden am 7. Juni das Plantagenzubehör aus der Wohnung schaffte, wurde er festgenommen.

Illegaler Verkauf war geplant

In seiner Wohnung in Hilden fanden die Ermittler knapp 500 Gramm Marihuana Marke Eigenbau, das in Einmachgläsern zum Verkauf bereit stand. Schlecht für den Täter: In unmittelbarer Nähe hing an der Wand im Wohnzimmer auch noch eine Pistole, die der Angeklagte allerdings unwiderlegt nur für eine Deko-Waffe gehalten hatte. Damit war der 31-Jährige, der selbst nicht drogensüchtig ist, im Tatbestand des bewaffneten Drogenhandels angekommen. Mindeststrafe: fünf Jahre.

Er habe im Fernsehen Berichte über den ersten „Coffee-Shop“ in Berlin gesehen und damit gerechnet, dass weiche Drogen bald auch hierzulande legal werden könnten, ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger vortragen. Als ihm klar wurde, dass es nicht so kommen würde, habe er die Wohnung gekündigt und die Plantage abgebaut. Zuletzt räumte der 31-Jährige allerdings ein, er hätte das Marihuana auch illegal verkaufen wollen.

Verurteilter darf auf offenen Vollzug hoffen

Das rückhaltlose Geständnis bewahrte den Mann am Ende vor einem deutlich längeren Aufenthalt hinter Gittern. Der nicht einschlägig vorbestrafte Angeklagte habe einen insgesamt positiven Eindruck hinterlassen, so die Richter. Deshalb ging die Strafkammer am Ende von einem deutlich geringer mit Strafe bedrohten so genannten minderschweren Fall aus.

Gemäß einer zuvor für den Fall eines glaubhaften Geständnisses getroffenen Verständigung durfte der 31-Jährige nach dem Urteil erst einmal wieder in Freiheit. Zudem hat er gute Chancen, bei seinem Haftantritt in einigen Wochen von Anfang an in den offenen Vollzug zu kommen.