Castrop-Rauxel. . Vor dem Amtsgericht in Castrop-Rauxel ist ein 31-jähriger Mann zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Polizisten geschlagen, getreten und sogar bespuckt hatte. Zuvor hatte der Betrunkene auch Aggressionen gegen seinen eigenen Vater gerichtet.

Diesen Einsatz haben die Polizeibeamten noch sehr gut in Erinnerung. Eine solche Respektlosigkeit, eine solche Brutalität, sagen sie, haben sie in ihrer gesamten Dienstzeit noch nicht erlebt. Mit Tritten und Schlägen habe der Angeklagte sie traktiert, sie wüst beschimpft, gar bespuckt. Und der Beschuldigte selbst – der kann sich an nichts mehr erinnern. Filmriss. Eine Flasche Wodka und eine halbe Flasche Jägermeister habe er zuvor bei der Geburtstagsfeier seiner Schwester getrunken, ehe er sich zusammen mit seinem Vater auf den Heimweg begab, erzählte der 31-Jährige vor dem Amtsgericht.

Vom Hauptbahnhof aus seien sie in jener Nacht im März in Richtung Bahnhof gelaufen, als sie etwa auf Höhe der Pallasstraße in Streit gerieten. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der arbeitslose Fleischer vor den Rollator des Vaters getreten haben, woraufhin dieser zu Boden stürzte.

Mann hatte 2,03 Promille im Blut

Zwei Zeugen beobachteten das Geschehen und riefen die Polizei. Die Beamten trafen den Angeklagten schließlich am Engelsburgplatz an. Er war einem der beiden Zeugen gefolgt, wollte auch dem an den Kragen. Doch kaum waren die Polizisten vor Ort, richtete sich seine Aggression gegen sie. Er habe sich überhaupt nicht beruhigen lassen, sagten die Beamten, die Reizgas einsetzen mussten. Daraufhin habe er wie wild um sich geschlagen, getreten, geschrien, gespuckt, gedroht.

Vier Polizisten hatten größte Schwierigkeiten, ihn zu fixieren und in den Streifenwagen zu verfrachten. Er beruhigte sich nicht, randalierte auf der Wache weiter. In Anbetracht dieser „erheblichen Brutalität“ forderte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Das Urteil des Richters: zehn Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt zur Bewährung, mit der Auflage, 300 Sozialstunden abzuleisten. Der Vorsitzende ging bei seiner Entscheidung von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus, da der Angeklagte in jener Nacht 2,03 Promille im Blut hatte. „Noch mal solch’ eine Episode“, mahnte der Richter, „und Sie landen im Gefängnis“.