Castrop-Rauxel. . Für ihren Sohn hatte eine 34-Jährige einige wertvolle Gegenstände zum Pfandleiher gebracht. Die Sachen gehörten aber gar nicht dem 16-Jährigen, sondern vielmehr seiner Freundin (13).

Gutgläubig überließ die Schülerin ihrem Freund einen Laptop, zwei Fotoapparate und eine Spielekonsole. Der 16-Jährige – noch nicht geschäftsfähig – beauftragte seine Mutter, die Wertgegenstände zum Pfandleiher zu bringen. Die Freundin sah ihre Sachen nie wieder.

Die Staatsanwaltschaft warf der Mutter des 16-Jährigen jetzt Unterschlagung vor. Sie habe Laptop, Kamera und Spielekonsole – insgesamt im Wert von 500 Euro – zum Pfandleiher gebracht, ohne die Eltern der Schülerin darüber in Kenntnis zu setzen.

Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten aber sei zwingend erforderlich gewesen. Das war der Angeklagten aber offenbar nicht bewusst. Ihr Sohn habe ihr gesagt, dass die damals 13-Jährige eingewilligt habe, und dass ihre Eltern sowieso „doof“ seien, erklärte sie. Deshalb, so die Mutter von sieben Kindern, habe sie nicht weiter nachgefragt und die Geräte zum Pfandhaus gebracht, da ihr Sohn Geld benötigte. Knapp 120 Euro – nicht 500 Euro – habe sie bekommen und dem Filius gegeben.

Derweil fielen die Eltern der 13-Jährigen aus allen Wolken, als sie davon erfuhren. Sie seien sofort zur Angeklagten gefahren, um mit ihr zu sprechen und die Wertgegenstände zurück zu fordern. Doch bis heute warten sie auf die Rückgabe. Die Angeklagte ging nicht mal auf den Vorschlag des Täter-Opfer-Ausgleichs ein, hätte damit die Verhandlung vor Gericht vermeiden können. Da sich ihr Sohn in einem weiteren Verfahren wegen Körperverletzung und Vergewaltigung verantworten muss, habe sie nicht auf die Schreiben der Staatsanwaltschaft reagiert, begründete die 34-Jährige.

Sie sei aber durchaus bereit, die Geräte beim Pfandleiher wieder auszulösen – sofern dieser sie nicht schon versteigert hat, ist die Frist doch längst abgelaufen.

Der Richter beließ es am Ende bei einer Verwarnung, verhängte unter Vorbehalt eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à zehn Euro. Die Auflage: nach Kräften den Schaden wieder gut machen.