Castrop-Rauxel. .

Eigentlich sei die Wohnung sehr schön. Wenn da nicht der Vermieter wäre.

Der wohnt im selben Haus und soll sich bereits mehrfach unerlaubt in die Wohnung geschlichen haben. Einmal, als die Mieterin leicht bekleidet aus dem Badezimmer kam. Einmal, als sie mit ihrem Mann Sex hatte. Einmal unbemerkt in der Nacht, in der aus der Wohnung ein Briefumschlag mit 500 Euro spurlos verschwand.

Wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall musste sich der 65-jährige Rentner nun vor dem Amtsgericht verantworten. Mit einem Nachschlüssel habe er sich Zutritt in die Wohnung seiner Mieter verschafft und das Kuvert entwendet, so der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft.

„Nachdem bei uns die Heizung ausgefallen war, hat er versucht, sie zu reparieren“, sagte der Geschädigte. „Er kam an dem Abend noch mal mit einem Messgerät zu uns, um die Temperatur zu messen“, fuhr der 43-Jährige fort. „Irgendwann ist er dann wieder zu sich gegangen.“ Das Messgerät habe er vergessen. Am nächsten Morgen folgte für die Familie das böse Erwachen: Der Briefumschlag, der direkt neben dem Messgerät lag, sei weg gewesen. Der Mieter sprach den Angeklagten darauf an. Der aber soll kaltschnäuzig entgegnet haben, er habe von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und sich das Messgerät geholt. „Ich weiß nicht, ob er noch Schlüssel zu unserer Wohnung hat, wir haben ihm nach dem Einzug jedenfalls keinen zurück gegeben“, sagte der 43-Jährige. Möglicherweise habe er sich durch eine Hintertür zumindest Zutritt in den Flur der Familie verschafft. Die räumlichen Gegebenheiten des Hauses ermöglichten dies offenbar.

„Ich war einmal in der Wohnung, im Dachgeschoss, nachdem die Heizung repariert war“, erklärte der Angeklagte. „Am Morgen danach, bin ich mit dem Messgerät wieder hoch, habe das aber nicht liegen lassen“, betonte der Rentner und wies den Vorwurf des Diebstahls von sich. Aber, in der Tat habe er drei Schlüssel zur Wohnung seiner Mieter gehabt. „Die sollte ich in Verwahrung nehmen und habe sie in eine Geldkassette getan.“

Der Angeklagte, sagte ein Nachbar, sei ihm suspekt. Seine Aussage bestätigte den Verdacht, dass der Vermieter sich tatsächlich Zutritt in die Wohnung der jungen Familie verschafft. „Er hat mir Fotos gezeigt, die er dort in den Räumen gemacht hat“, berichtete der 47-Jährige. Doch die Bilder zeigten nicht nur die Wohnung, sie verletzten auch noch die Privat- und Intimsphäre des Paares. Geöffnete Schrankschubladen, darin die Unterwäsche der Geschädigten, sollen zu sehen gewesen sein.

Das Urteil: drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung – wegen Diebstahls, nicht wie ursprünglich angeklagt wegen schweren Diebstahls, da sich der Angeklagte durch einen Zugang im Haus, nicht mit einem Nachschlüssel in die Wohnung gelangen konnte. Die Auflage: Er muss 500 Euro an die Geschädigten zahlen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten zuvor den Freispruch gefordert.