Castrop-Rauxel. . Vor dem Amtsgericht musste sich ein 43-Jähriger wegen Computerbetrugs und Bedrohung verantworten. Zudem verurteilte das Gericht einen 38-Jährigen wegen Verstoßes gegen die Buchführungspflicht.
Ein 43-jähriger Castrop-Rauxeler soll die Eltern seiner Ex-Frau um über 4500 Euro erleichtert haben. Im Zeitraum zwischen August und November 2011 soll der arbeitslose Gebäudereiniger gleich 27 Mal Geldbeträge im dreistelligen Bereich vom Konto des älteren Ehepaares abgehoben haben. Doch nicht nur das: Von seiner Ex-Frau mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe die EC-Karte der Eltern an sich genommen, soll er sie massiv bedroht haben. Angeblich waren seine Worte: Er habe sich eine Waffe gekauft, damit wolle er zunächst sie, danach sich selbst erschießen.
Die Staatsanwaltschaft erhob nun Anklage wegen Bedrohung und Computerbetrugs in 27 Fällen. Der Beschuldigte habe seine Ex-Frau besucht, dort den Schlüssel ihrer Eltern entwendet, sich dann Zutritt in die Wohnung des Ehepaares verschafft und die EC-Karte gestohlen.
Angeklagter schwieg zu den Vorwürfen
Der Angeklagte, Vater von zwei Kindern, schwieg vor dem Amtsgericht zu den Vorwürfen. Sein Anwalt aber erklärte: Er sehe Belastungstendenzen bei der Ex-Frau seines Mandanten, sei es doch ungewöhnlich, dass der Angeklagte erst den Schlüssel gestohlen habe, um an die EC-karte zu gelangen. Die Verteidigung beantragte schließlich die Aussetzung des Verfahrens, auch um die Originalvideos der Bankinstitute anfordern zu können – für eine bessere Zuordnung von Bildern der Überwachungskamera und Abbuchungsdaten. Der Richter vertagte die Hauptverhandlung daraufhin.
Zweiter Fall betraf Verstoß gegen Buchführungspflicht
In einer anderen Strafsache hingegen erfolgte eine Verurteilung: Ein 38-jähriger Dortmunder musste sich wegen Verstoßes gegen die Buchführungspflicht in drei Fällen. Zudem soll er als selbstständiger Friseur Sozialversicherungsbeiträge für zwei Arbeitnehmer nicht gezahlt haben.
Da er die betriebswirtschaftliche Auswertung – Jahresabschlüsse – nicht wie gesetzlich vorgeschrieben erstellt habe, so die Staatsanwaltschaft, habe er den Überblick über seine Finanzlage verloren. Die Verbindlichkeiten summierten sich auf letztlich 60 000 Euro. Im November 2010 habe der Angeklagte dann die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.
Spielsucht und Alkohol
Der Mann, der heute auf 400-Euro-Basis als Friseur arbeitet, erklärte sich: Er habe unter Spielsucht und einem Alkoholproblem gelitten. Sein Geld habe er verzockt. Seine Einnahmen landeten direkt im Spielautomaten. Einen Steuerberater habe er zwar beauftragt, doch der habe seine Arbeit auch eingestellt, da der Dortmunder nun mal nicht zahlungsfähig war.
Im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft stellte der Richter das Verfahren im Hinblick auf die Vorenthaltung der Sozialversicherungsbeiträge ein, da der Angeklagte den Betrag von knapp 200 Euro bereits beglichen hatte. Für den Verstoß gegen die Buchführungspflicht verwarnte der Vorsitzende den 38-Jährige und verhängte unter Vorbehalt eine Geldstrafe in Höhe von 125 Tagessätzen à 20 Euro.