Castrop-Rauxel. . Die Besitzerin eines Yorkshire Terriers kam zu Fall und wurde gebissen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Halter des Hundes, der geschnappt hatte, fahrlässige Körperverletzung vor, der Richter sah jedoch nur einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Der Hundehalter muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen à 40 Euro zahlen.
Ein Zeuge sprach von einer Verkettung unglücklicher Umstände. Die Geschädigte hingegen unterstellte dem Angeklagten, seine drei Windhunde nicht im Griff zu haben. Immerhin sei der 72-Jährige erst kürzlich wieder negativ aufgefallen, nachdem sie zuvor bereits die Zähne seines Deerhounds zu spüren bekommen hatte. Jener Vorfall im August 2011 beschäftigte jetzt das Amtsgerichts.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Rentner fahrlässige Körperverletzung vor. Beim Ausführen seiner Hunde habe der Angeklagte seine Aufsichtspflicht verletzt: Eines der Tiere habe sich losgerissen und die Besitzerin eines Yorkshire Terriers ins Gesäß gebissen. Der Rentner, der nach eigener Aussage seit 60 Jahren Hunde hat, bedauerte das Geschehene. Den vermeintlichen Biss habe er selbst nicht gesehen. „Ich stand hinter einem Auto des EUV und habe mich mit dem Fahrer unterhalten, als mein Hund mir plötzlich die Leine aus der Hand reißt.“
Auslöser für die Reaktion des Tieres: Vier Hundehalter kreuzten den Weg, dabei ein Vierbeiner, den der Deerhound nicht riechen kann. „Durch den Ruck bin ich hingefallen, konnte nicht sehen, was passierte“, sagte der Beschuldigte, der seine Tiere umgehend zurückrief und sich bei der Dame entschuldigte. Die 59-Jährige sei aufgebracht gewesen, habe ihn beleidigt. „Ja, das stimmt, das tut mir auch leid“, entschuldigte sie sich und schilderte die Situation: Die Tiere des Angeklagten seien plötzlich losgerannt. In dem Gewusel habe sich die Leine des Deerhounds um ihre Knöchel gewickelt, woraufhin sie fiel. „Ich hörte nur ein Knurren, dann biss der Hund zu.“
Sie trug zwei ein Zentimeter große Schrammen und einen Bluterguss davon. „Das war kein Beißen“, sagte ein Zeuge. „Ich würde es eher als Kneifen bezeichnen.“ Es habe sich eher um eine unglückliche Verstrickung gehandelt. „Der Hund des Angeklagten hat sich in der Leine verwickelt.“ Als die Geschädigte zu Fall kam, sei sie dem Tier bedrohlich nahe gekommen. Der Hund habe sich bedrängt gefühlt und deshalb geschnappt. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Freispruch. Der Richter hingegen sah einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen à 40 Euro.