Castrop-Rauxel. . Ein 45-Jähriger musste sich jetzt wegen Entziehung elektrischer Energie. Er soll Strom bei Nachbarn abgezwackt haben. Das Amtsgericht sprach ihn letztlich frei.

Die Wohnung stand leer – der Stromzähler aber lief munter weiter. Den Vermieter machte das stutzig. Er überprüfte alle Sicherungen und die Verteilerkabel, zog schließlich einen Techniker zu Rate. Dabei entdeckten Eigentümer und Fachmann manipulierte Stromabzweigungen. Der Verdacht fiel rasch auf einen Mieter, der mit seiner Familie ebenfalls in dem Haus lebte. Er soll den Strom abgezwackt haben – und das gleich an zwei Verteilern.

Der 45-Jährige, er musste sich jetzt wegen „Entziehung elektrischer Energie“ vor dem Castrop-Rauxeler Amtsgericht verantworten. In der Zeit zwischen Mai 2009 und August 2011 – ein exaktes Datum sei nicht bestimmbar – habe er sich den Strom anderer „angeeignet“. Der Tatvorwurf: Im Mai soll der Facharbeiter zunächst ein Loch in seine Garagenwand gebohrt und dann ein Kabel zum Stromkasten in dem angrenzenden Lager verlegt haben. Zudem soll er Energie der direkten Nachbarin abgezwackt haben. Der Angeklagte soll von seiner Wohnung aus ein Loch in die Wand zum Hausflur gebohrt, ein Kabel zum Verteiler der Geschädigten gelegt und angezapft haben. Der Strom soll über die manipulierte Leitung in seine vier Wände geflossen sein – zu einem Lichtschalter und einer Steckdose, die er direkt neben seiner Wohnungstür angebracht haben soll.

Der Angeklagte wies jene Vorwürfe weit von sich. Das Stromkabel in der Garage sei bei seinem Einzug bereits installiert gewesen. Irgendwann sei ihm dann aufgefallen, dass es hinüber zum benachbarten Lager führe. Daraufhin habe er dem Mieter angeboten, eine Zahlung zu leisten, was dieser aber abgelehnt habe.

Auch bei der Steckdose und dem Lichtschalter habe er sich keine Gedanken darüber gemacht, woher der Strom dafür gekommen sei, betonte der 45-Jährige. „Es gab ja auch keine Unregelmäßigkeiten bei meinen Rechnungen, dass ich etwa zu wenig zahlen musste“, erklärte der Angeklagte. Im Übrigen seien sowohl der Lichtschalter als auch die Steckdose bei seinem Einzug vorhanden gewesen – ein Zeuge bestätigte dies. „Ich war an der Elektrik des alten Bauernhauses, das mehrfach umgebaut wurde, nicht dran“, beteuerte der Beschuldigte, dem der Vermieter wegen dieser Geschichte fristlos gekündigt hatte.

Nach der Vernehmung der Zeugen beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen à 30 Euro. Sie sah den Tatvorwurf in vollem Umfang bestätigt. Der Strafrichter hingegen konnte kein vorsätzliches handeln erkennen. Niemand habe bezeugen können, dass der Angeklagte die Leitungen selbst gelegt habe. Freispruch.