Die Verhandlung gegen einen Castroper, der Polizisten mit einem Hitlergruß provoziert haben soll, ging weiter. Der junge Mann wollte plötzlich nicht mehr wissen, worum es sich bei einem Hitlergruß handele.

Noch bevor die Hauptverhandlung begonnen hatte, baute sich der Angeklagte vor den drei Zeugen auf. „Da drinnen wird nicht gelogen“, sagte er in einem scharfen Ton und wies auf die Tür des Gerichtssaals. „Ihr sagt nicht, dass ich euch als Hurensöhne beschimpft habe“, redete er weiter auf sie ein, zeigte dabei mit dem Finger auf die Zeugen – drei Polizeibeamte.

Wüste Beschimpfungen

Sie hatten den aufbrausenden jungen Mann im September vergangenen Jahres an der Lange Straße aus dem Verkehr gezogen. Er soll mit quietschenden Reifen unterwegs gewesen seien, allerdings auch ohne Führerschein. Auch angeschnallt soll er nicht gewesen sein.

Da sich der Angeklagte bei der Verkehrskontrolle offenbar ungerecht behandelt fühlte, soll er die Beamten zunächst wüst beschimpft und ihnen anschließend den Hitlergruß gezeigt haben. Während der Beschuldigte am ersten Verhandlungstag Anfang Februar seine verbalen Entgleisungen einräumte, so wies er den Vorwurf der Beleidigung gestern bei einem zweiten Termin vor dem Amtsgericht weit von sich. Zudem beharrte er weiterhin darauf, den Arm nicht ausgestreckt zu haben. Er wisse nämlich gar nicht, was der Hitlergruß ist.

Die drei Polizeibeamten aber bezeugten, dass der Angeklagte dies sehr wohl wisse – immerhin soll er den Arm gleich zwei Mal starr ausgestreckt haben. Das sei ganz eindeutig ein Hitlergruß gewesen und keineswegs eine Geste der Verabschiedung – als solche hatte es nämlich der Beschuldigte bezeichnet.

„Nach der Kontrolle entfernte er sich zunächst, kam dann aber wieder“, sagten die Beamten. „Er fuhr mit runtergelassenen Scheiben und lauter Musik an uns vorbei und zeigte den Gruß.“ Kurz darauf habe er gewendet, sei erneut zurück gekommen und habe den Arm ein weiteres Mal ausgestreckt.

Zuvor – also noch während der Kontrolle – sei es bereits zu den Beleidigungen gekommen. Unschöne Worte sollen gefallen sein. Zwei 19-jährige Schülerinnen bezeugten dies. Sie waren ebenfalls vor Ort, die Polizei hatte sie geblitzt. Sie beobachteten das Geschehen und vernahmen dabei bruchstückhaft die Beschimpfungen.

Der Strafrichter unterbrach die Hauptverhandlung ein weiteres Mal, da ein Zeuge unentschuldigt fehlte. Ihn will der Vorsitzende am 6. März hören.