Bottrop. Gladbeck. Viele schwarz-rot-goldene Fähnchen wehen zur WM-Zeit an den Autos. Doch Versicherer warnen: Die Plastik-Stiele der Fähnchen sind nicht für hohe Geschwindigkeiten ausgelegt. Autofahrer sollten das beachten. Denn wenn die Fahne abbricht und Schaden verursacht, hafte der Fahrer des beflaggten Wagens.

Noch sind die Schlagzeilen über das deutsche Team vor der Fußball WM eher negativ. Party-Skandal von Kevin Großkreutz, Führerscheinentzug für Trainer Joachim Löw, der schlimme Unfall bei einer Werbeaktion in der Nähe des Camps in Südtirol. Keine Spur von Euphorie. Doch ganz sicher wird all das ab dem 12. Juni aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwunden sein, ab dann geht es nur noch um die Spiele und darum, wie die Nationalmannschaft sich hält.

Und spätestens ab dann werden die Fans ihre Sympathie für die Mannschaft auch wieder für die ganze Welt sichtbar nach außen tragen mit vielen Schwarz-rot-goldenen Flaggen an den Häuser- Fenstern und vor allem mit den kleinen Fähnchen an der Seitenscheibe des Autos oder wahlweise auch quer über die Motorhaube gespannt. Bald sind auf den Straßen jedenfalls wieder jede Menge bekennende Fußballfans unterwegs.

Doch bei aller Begeisterung für die deutsche oder andere Fußballnationalmannschaften sollten beim Schmücken des eigenen Autos einige Punkte beachtet werden, damit die Verkehrssicherheit und der Versicherungsschutz nicht gefährdet werden.

Fähnchen dürfen Sicht nicht beeinträchtigen

Als erstes gilt: Die Fußball-Accessoires müssen sicher am Auto befestigt sein, und sie dürfen die Sicht des Fahrers auf keinen Fall beeinträchtigen. Auch andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gar gefährdet werden. Und Hans-Joachim Koch, Leiter der Kfz-Schadenabteilung der HDI Versicherung macht das noch einmal deutlich: „Bei der Fahrt über die Autobahn gehört das Fähnchen nicht auf die Seitenscheibe.“

Denn die Plastik-Stiele der Fahnen seien nicht für hohe Geschwindigkeiten ausgelegt. Breche die Fahne ab und beschädige ein anderes Fahrzeug oder verletze sogar eine Person, hafte der Fahrer des beflaggten Fahrzeugs. Koch warnt deshalb eindringlich: „Die Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall die Schadenszahlung verweigern, da ein solches Fähnchen kein zugelassenes Anbauteil für das Fahrzeug darstellt.“

Einbrecher haben leichteres Spiel

Aber es gibt ein weiteres Risiko beim Beflaggen des Seitenfensters mit einem schwarz-rot-goldenen Fähnchen: Die Fenster können gerade wegen dieses eingesteckten Fähnchen nicht richtig geschlossen werden. Einbrechern wird der Zugang zum Auto damit stark erleichtert. Und damit kann der Schutz der Kasko-Versicherung gegen Einbruch und den Diebstahl des Fahrzeugs gefährdet sein.

„Wer sein Auto abstellt, sollte deshalb die Aufsteck-Fähnchen wieder von den Seitenscheiben entfernen“, darauf macht HDI Schadenfachmann Koch daher aufmerksam.