Bottrop. . An der Sterkrader Straße geht die Verwaltung nun gegen einen unvollendeten Neubau vor – weil die Baugenehmigung nicht mehr gültig ist. Der Bauunternehmer hatte 2009 Insolvenz angemeldet. Doch trotz Gesetzesänderungen bleibt es schwierig, gegen verfallene Bestandsimmobilien aktiv zu werden.

Seit Jahren gammelt der Rohbau an der Sterkrader Straße vor sich hin. 2009 hatte der Bauunternehmer, der das Haus hochziehen sollte, Insolvenz angemeldet. Seitdem hat sich auf dem Grundstück nichts mehr getan.

Das Unkraut wuchert, die Baugrube verkommt mehr und mehr zur Müllkippe – sehr zum Ärger aller übrigen Anwohner. Denn der Müll, den Fahrgäste von der davor stehenden Haltestelle in die Grube befördern, lockt auch Ungeziefer an. Inge Brüning ärgert sich vor allem über das meterhohe Unkraut, das inzwischen bis auf ihr Grundstück wuchert. Mehrmals hat sie sich bereits bei der Stadt beschwert, „bisher wurde ich nur an Ordnungs- oder Gesundheitsamt verwiesen, geändert hat sich nichts“.

Baugenehmigung abgelaufen

Doch nun haben sich die rechtlichen Voraussetzungen verändert, sagt Thorsten Albrecht von der städtischen Pressestelle. Denn inzwischen sei die Baugenehmigung abgelaufen. Diese seien immer nur befristet gültig, innerhalb eines bestimmten Zeitraums muss ein Bau fertig gestellt sein. Diese Frist sei hier überschritten. „Wir fordern die Eigentümer deshalb auf, das Haus abzureißen.“

Auf der Suche nach Schrott-Immobilien

Der Rohbau an der Sterkrader Straße – er ist leider nicht die einzige Bauruine in Bottrop. Es gibt mehrere Gebäude, die zum Ärger vieler Anwohner verkommen. Immer wieder genannte Beispiele finden sich an der Korzmannstraße oder an der Kreuzung Hünefeldstraße / Westring.

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Somit hat die Stadt zwar eine Handhabe, doch ob das Haus dann tatsächlich fällt? Zwar gibt es Eigentümer der verschiedenen Hausteile, gleichzeitig ist die Immobilie aber auch Gegenstand juristischer Auseindersetzungen zwischen Verkäufer, Besitzern und anderen Parteien. Zudem ist es fraglich, ob die Besitzer sich einen Abriss überhaupt leisten können.

Bei vielen Schrott-Immobilien ist die Stadt machtlos

Immerhin, in dem Fall hat die Stadt zumindest eine Handhabe und kann den Abriss fordern. Bei anderen so genannten Schrott-Immobilen in der Stadt geht das nicht – sehr zum Leidwesen vieler Bürger. Doch auch hier habe sich etwas geändert, seien Schlupflöcher im Gesetz geschlossen worden, wie Stadtsprecher Andreas Pläsken sagt. Wenn bislang kleinere Reparaturen ausführt worden waren, verlor damit die Verwaltung ihre Handhabe, weiter aktiv zu werden.

Da habe oft schon der Austausch eines Fensters ausgereicht. Das funktioniere inzwischen nicht mehr. Auch mussten bisher von einem Gebäude massive Gefährdungen ausgehen. Nur dann habe die Stadt die Möglichkeit gehabt, den Besitzer aufzufordern, den Missstand zu beseitigen – oder sie wurde selbst auf Kosten des Eigentümers aktiv.

Nach wie vor bleibt das Problem, die Besitzer solcher Immobilien zu anzusprechen. Besonders bei alten Häusern, die schon mehrfach den Eigentümer gewechselt haben, bei denen es mehr als einen Inhaber gibt oder der Besitzer nicht in Bottrop, womöglich im Ausland lebt, sei es schwierig. Und auch wenn die Hürden für ein städtisches Eingreifen gesunken sind, bleibt die Frage, ob es sich die Stadt leisten kann, in Vorkasse zu gehen und dann das Risiko einzugehen, auf den Kosten sitzen zu bleiben.